Beiträge von nr1ebw

    Das ganze Werk ist ein Widerspruch in sich.


    Also entweder nur original aus der Fahrzeugbaureihe oder was innerhalb der 10 Jahre möglich gewesen wäre. Eins von beiden geht nur.


    So, und wenn nun dieses 7 seitige Schriftstück mit den Worten "...oder hätte erfolgen können" in dem Satz unter 1. beginnt, also den Grundsatz dieser Richtline einleiten soll, und dann im weiteren Verlauf dem widerspricht, dann ist diese ganze Richtlinie quasi fürn arsch.



    Dann lese mal selber was in der von dir eingefügten Richtlinie steht.


    Und genau so ist es auch.....


    Nur weil es damals kaum jemand gemacht hat, sich z.B nen LET in sein Kadett zu bauen, weil die Preise zu der Zeit noch entsprechend waren, heist es noch lange nicht das es nicht erlaubt ist. Die Möglichkeit hat damals schon bestanden, und es wurde auch gemacht. Diverse Tuner hatten einen Umbau auf LET im Programm.


    Daß dann der Umbau auf einen fetten K29 oder Garrett nicht H-fähig ist, das stimme ich zu. Aber warten mir mal ab bis die Calibra, Astra F, Vectra ..... 30 werden. Denn in deren Lebensspanne waren solche Umbauten gang und gäbe. Und ich wette es werden sich viele Originalfetischisten nen Strick nehmen :stinker:

    Oldtimerrichtlinie:
    Kriterien für die Einstufung als Oldtimer gemäß §2 Nr.22 FZV sind
    - ....
    - Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein.



    1. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mind. 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.



    So und wer jetzt aufmerksam gelesen hat, dem ist folgender Wortlaut aufgefallen "...erfolgt sind oder hätten erfolgen können, ....." Das heißt also ich darf JETZT ein originales Fahrzeug umbauen, mit allen Teilen, wenn es damals möglich gewesen wäre.


    Stimmt doch gar nicht. Zeig mir mal ne offizielle Quelle deiner Aussagen!


    Im Grunde ist "alles" H-fähig. Wenn sich jemand vor 30 Jahren ein Auto zusammengebaut hat und vor 30 Jahren das Fahrzeug so eine Betriebserlaubnis bekommen hat, dann ist dieser Umbau 30 Jahre alt und somit H-fähig.

    Na ja die Schweißpopel unten am Schweller sind grausam.


    Ein Wunder das der Schweller überhaupt hält. Und zweitens macht man hinterher die Schweißpunkte wieder glatt und läßt da nicht solche ..... hängen.




    Material: 100% Baumwolle
    Qualität: siehe oben, 100% Baumwolle
    Verarbeitung: sehr strapazierfähig weil für den täglichen Gebrauch gedacht


    Was ist an einem Baumwolllaken falsch?


    Ich rede nicht von Mikrofaser oder Satin


    Baumwolle ist weiche Naturfaser, atmungsaktiv und absolut lackschonend.


    Und 10000 fach besser als die Plastiküberzieher für 400,- Auch wenn die von innen gefüttet sind.
    Aus was wird denn wohl das Innenfutter bestehen? Oh vieleicht aus Baumwolle damit der Lack keine Kratzer bekommt.
    Und dann sind extra Öffnungen und die Überzieher eingelassen damit das Fahrzeug darunter "atmen" kann .......


    Also ich für meinen Teil nehme die Baumwollbettlaken. Es geht nichts über 100% Baumwolle.

    Dann schriftlich die Rennleitung informieren das Blinker und Rückleuchten völlig legal sind, weder nachträglich eingefärbt noch irgendwie anders verändert wurden. Und somit der Tatbestand zum erlöschen der Betriebserlaubnis vom Fahrzeug (wäre so wenn die Teile nachträglich verändert worden wären) nicht gegeben ist und die Polizisten ohne Grund übers Ziel hinausgeschossen sind. Kann ja nicht sein das bei Teilen mit ABG (allgemeine Bauartgenehmigung) Punkte in Flensburg verteilt werden. Wenn die Herren Polizisten keine Ahnung haben dann sollen sie wieder Schreibtischdienst erledigen.