Beiträge von nr1ebw


    Wo wir wieder beim Thema Erstzulassung sind. Bei einem Hot Rod, ich stelle mir grad die mind. 50 Jahre alten vor, waren die Vorschriften nur ein Klacks im Vergleich zum heutigen.


    Gar nichts liegt im Ermessen des Prüfers.


    Für jeden Handschlag den der Prüfer macht gibt es eine rechtliche Grundlage. Sollte ein Prüfer von dieser rechtlichen Grundlage abweichen handelt er rechtswidrig. Die Eintragung ist somit ungültig.


    Bis vor ein paar Jahren hat nur niemand den Prüfern so genau auf die Finger gekuckt. Aber jetzt sieht das anders aus. Nun wird rigoros hinterfragt ob alles mit rechten Dingen zugeht.


    Das ist der einzigste Unterschied.


    (eben weil es schwarze Schafe gibt)


    Aber hallo? Wer labert denn son Mist?


    Natürlich kann man Felgen mit Festigkeitsgutachten eintragen. Ein Festigkeitsgutachten ist sogar Mindestvoraussetzung um die eingetragen zu bekommen. Was meinst denn was ein Teilegutachten ist? Ein Festigkeitsgutachten ist, bis auf den fehlenden Verwendungsbereich, das gleiche.


    Ist hier schon wieder 1. April?

    Wenn für eine Karosse BJ 1984 kein Kat erforderlich war, und nach einem Motorumbau das Fahrzeug eine neue Betriebserlaubnis benötigt, dann bleibt weiterhin die Erstzulassung 1984 der ausschlaggebende Punkt für alle Grenzwerte.


    Alles andere wäre wirklich Schwachsinn.


    Wenn das Fahrzeug zur EZ keinen Kat brauchte, so muß es heute auch keinen Kat haben.
    Wie soll ein Fahrzeug von 1984 die heutigen Crashtestanforderungen erfüllen? ... geht nicht ...
    Waren zum Zeitpunkt der EZ keine Gurte Pflicht, so sind sie weiterhin nicht Pflicht - Gurtverankerungspunkte sind nicht vorhanden
    Waren damals keine BKV eingebaut und auch nicht Pflicht, so sind sie heute auch nicht Pflicht.
    Vor 1990 war die LWR nicht Pflicht und ist bei EZ vor 1990 weiterhin nicht Pflicht.
    Genau so die NSL ab 1991.



    Also erst mal bischen überlegen und dann schreiben. Und man muß nicht immer alles glauben was so erzählt wird. Und falls mir jemand was anderes darlegen möchte, dann bitte mit einem Zitat aus einer verläßlichen und offiziellen Quelle.


    Diese Aussage ist blödsinn. Die Grenzwerte, die einghalten werden müssen, richten sich immer nach dem Datum der Erstzulassung. Also kann bei einem Motorumbau in eine 30 Jahre alte Karosse kein CO² Ausstoß nach heutigem Grenzwert verlangt werden. Egal welcher Motor drin Hängt.