Mal im Hecktriebler Forum fragen, vieleicht stellt jemand sein CQP für paar Stunden zur Verfügung.
Beiträge von nr1ebw
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Die gab es bei OCP für 150,-
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Im Turbo 10W60 und im NE 5W40, vollsynthetisch. Liqui Moly
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Bringt ja nichts weil der Durchmesser vom C-Schnorchel kleiner ist als vom Z-Schnorchel. Wenn dann muß man sich einen Schnorchel selber bauen. zB den Z-Schnorchel zerschneiden und umschweißen.
Die Diesel-Schnorchel gibt es nirgends mehr zu kaufen.
Außerdem steht hier alles drin: http://www.opel-turbo.de/c20le…%D6lpumpe-an-C20LET/page2
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Zitat
Original von Andy601
es gibt immer Wege, wie man etwas eingetragen bekommt, man brauch sich nur mal die Hot Rods anschauen. Die Prüfer haben schon Möglichkeiten, das auch legal zu machen.Wo wir wieder beim Thema Erstzulassung sind. Bei einem Hot Rod, ich stelle mir grad die mind. 50 Jahre alten vor, waren die Vorschriften nur ein Klacks im Vergleich zum heutigen.
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Zitat
Original von Finn... Noch vor 4 Jahren lagen solche Eintragungen alleine bei Ermessen des Prüfers, mit einführung der EG Richtlinien, wurde dieses genau ausser Kraft gesetzt....
Gar nichts liegt im Ermessen des Prüfers.
Für jeden Handschlag den der Prüfer macht gibt es eine rechtliche Grundlage. Sollte ein Prüfer von dieser rechtlichen Grundlage abweichen handelt er rechtswidrig. Die Eintragung ist somit ungültig.
Bis vor ein paar Jahren hat nur niemand den Prüfern so genau auf die Finger gekuckt. Aber jetzt sieht das anders aus. Nun wird rigoros hinterfragt ob alles mit rechten Dingen zugeht.
Das ist der einzigste Unterschied.
(eben weil es schwarze Schafe gibt)
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Zitat
Original von Andy601
man bekommt schon paar Jahre keine Felgen mehr mit Festigkeitsgutachten mehr eingetragen. Komischerweise machen das die Prüfer ohne zu zuckenAber hallo? Wer labert denn son Mist?
Natürlich kann man Felgen mit Festigkeitsgutachten eintragen. Ein Festigkeitsgutachten ist sogar Mindestvoraussetzung um die eingetragen zu bekommen. Was meinst denn was ein Teilegutachten ist? Ein Festigkeitsgutachten ist, bis auf den fehlenden Verwendungsbereich, das gleiche.
Ist hier schon wieder 1. April?
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Wenn für eine Karosse BJ 1984 kein Kat erforderlich war, und nach einem Motorumbau das Fahrzeug eine neue Betriebserlaubnis benötigt, dann bleibt weiterhin die Erstzulassung 1984 der ausschlaggebende Punkt für alle Grenzwerte.
Alles andere wäre wirklich Schwachsinn.
Wenn das Fahrzeug zur EZ keinen Kat brauchte, so muß es heute auch keinen Kat haben.
Wie soll ein Fahrzeug von 1984 die heutigen Crashtestanforderungen erfüllen? ... geht nicht ...
Waren zum Zeitpunkt der EZ keine Gurte Pflicht, so sind sie weiterhin nicht Pflicht - Gurtverankerungspunkte sind nicht vorhanden
Waren damals keine BKV eingebaut und auch nicht Pflicht, so sind sie heute auch nicht Pflicht.
Vor 1990 war die LWR nicht Pflicht und ist bei EZ vor 1990 weiterhin nicht Pflicht.
Genau so die NSL ab 1991.Also erst mal bischen überlegen und dann schreiben. Und man muß nicht immer alles glauben was so erzählt wird. Und falls mir jemand was anderes darlegen möchte, dann bitte mit einem Zitat aus einer verläßlichen und offiziellen Quelle.
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Original von KaDeTt GsI...Ebenso die AU. AU an sich kein Problem, nur musst du einen Test durchlaufen.
Problem daran is dass der TÜV sagt das Auto ist mit neuem Motor schwerer als vorher und daher auch erhöhter CO²-Ausstoss. Und das muss auch gemessen werden da du praktisch eine Neuzulassug bekommst wie bei den heutigen Autos...Diese Aussage ist blödsinn. Die Grenzwerte, die einghalten werden müssen, richten sich immer nach dem Datum der Erstzulassung. Also kann bei einem Motorumbau in eine 30 Jahre alte Karosse kein CO² Ausstoß nach heutigem Grenzwert verlangt werden. Egal welcher Motor drin Hängt.
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Am besten Unterbodenwachs nehmen. Gibt es auch in transparent oder hellem braunton.