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#12 Dann sagt man halt das man ne Probefahrt gemacht hat, aber : "Isch war ma Omma besuche und Käffsche drinke" iss wohl bissl was anderes. Wenn man mit den Polizisten ruhig und sachliche redet, dann kontrollieren die schnell mal alles und man darf weiterfahren. Wenn man natürlich gleich nach ausreden sucht, oder auf die Barrikaden geht, dann suchen die weiter bis die was finden.
Ich kann nur sagen: Selber Schuld!
Aber kommt ja hier in letzter Zeit scheinbar in Mode nur über die Polizei zu meckern, wel man selber ja sooo unschuldig ist und nie was falsches gemacht hat. -
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#13 was ist denn mit den Ganzen Karren auf den Opeltreffen , die kommen teilweise 500 km angereist mit den Schildern , gilt da die Ausrede mit der Überführung obwohl die Eindeutig zum Zelten da sind ( wegen zeltsachen inner Karre usw.), bekommen die auch ne Anzeige wenn sie Angehalten werden ?
Simon
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#14 Mit "aber die anderen" kannst Du weder erfolgreich gegenüber einer Polizeistreife bei Vorhalt einer VkOWi noch gegenüber einem Richter im Widerspruchsverfahren argumentieren.
Wenn argumentiert wird, dass als Folge der Ausstellung des Fahrzeuges bei einem Treffe ein Verkauf beabsichtigt sei, ist das Kuzzeitkennzeichen für diese Fahrt völlig korrekt beantragt worden:
Zitat... als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit ...
(Auszug aus § 28 Abs. 1 StVZO)Zu den von Dir angesprochenen Punkten etc. wüsste ich gerne die bundeseinheitliche Tatbestands-Kennziffer, die bei einer VkOWi-Anzeige grundsätzlich anzugeben ist.
Eigentlich greift hier m.E. nämlich nur ein Tatbestand:
Zitat
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Amtliche oder rote Kennzeichen an Fahrzeugen, Kurzzeitkennzeichen
181 Einer Vorschrift über amtliche oder rote Kennzeichen oder über Kurzzeitkennzeichen an Fahrzeugen zuwidergehandelt mit Ausnahme des Fehlens der vorgeschriebenen Kennzeichen [span=#FFA500]10 €[/span] -
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#16 Du hättest wenigstens zitieren können, was Du nicht verstanden hast !
Das letzte war der Auszug aus dem Tatbestandskatalog mit der Kennziffer 181.
Danach wären für Deinen Verstoß 10 Euronen Verwarnungsgeld und 0 Punkte angesagt.
Wenn Dir eine VkOWi (Verkehrs-Ordnungswidricgkeit) zur Last gelegt wird, erhältst Du normalerweise irgendwas Schriftliches. Dort steht dann normalerweise auch die Kennziffer drauf.
Hat man Dich vor Deiner Äußerung mit der Oma darauf hingewiesen, daß Du Dich zur Sache nicht äußern mußt? Wenn nicht, ist Deine Äußerung rechtlich unwirksam und das Verfahren an sich wegen eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers zu beanstanden.
Ich spreche auch kein "beamtendeutsch" und bin auch kein Beamter oder Jurist.
Die einfachen hier zitierten Texte sind bei durchschnittlicher Kenntnis der deutschen Sprache (spätestens beim zweiten Durchlesen) auch verständlich.
McDonalds-Parkplatz-Deutsch reicht dafür nicht ganz ..... -
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#17 Win ich damlas meine Kadett auf 16V Umgebaut habe und wir von Dortmund nach Marzling über Nürnberg nach Schnaittenbach gefahren sind, haben uns am Ortsausgang von Schnaittenbachdie FrundlichenHelfer angehalten und Kontrolliert. Meine Freundin ist nämlich mit 64 aus dem Ort gekommen und wir habe nur 20 Teuro bezahlt und gut war (Hätte aber 25 Teuro gekostet). Der Polizist war sehr Freundlich und er wollte nur noch wissen wo wir noch hoin wollen. Habe ihm gesagt zu WDS-Tuning und dann nach Hause. Damit war die sache erledigt. So weit meine Erfahrungungen mit Kurzzeit Zulassung.
MFG
Albert (verleinix) -
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#19 nein , ich hätte bis freitag 24 uhr fahren können , und ich wurde so auf ca. 20uhr angehalten . ich weis bis jetzt nicht was noch kommt aber sicher ist das ich 3 anzeigen bekomme . eine von der polizei wegen fahren mit den nichtangemeldeten auto , dann eine von meiner versicherung wegen versicherungsbetrug, und eine vom vater staat wegen steuerhinterziehung . aber zurzeit haben wir noch wilden schriftwechsel . mal gucken wie des weitergeht
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