Anzeige wg. Kurzzeitkennzeichen

  • #31

    Da ich auch mit dem Gedanken spiele mir demnächst mal Kurzzeitkennzeichen zu besorgen um mein Cab mal wieder auf der Straße bewegen zu können, würd mich interessieren wie eine Testfahrt ausgelegt werden kann. Also wenn ich etliche Km damit fahre kan man es ja schon nicht mehr als Testfahrt auslegen oder? Bin ich verpflichtet den nächsten TÜV aufzusuchen oder kann ich mir nen TÜV aussuchen wo das Fahrzeug vorgeführt wird? Gilt eine Fahrt zur Teilebeschaffung, also darf ich mir Teile woanders holen fahren?
    Da es die Kurzzeitkennzichen hier nur für 5 Tage und nicht kürzer gibt wollte ich die Kosten auch ganz gerne dafür ausnutzen :D

  • #32

    Mit Kurzzeitkennzeichen kannst Du hinfahren wo Du willst, man muss ja da kein Fahrtenbuch führen wie bei roten Kennzeichen. Wenn Du angehalten wirst und die Dich fragen wo Du hin willst (was ich nich glaube) kannste dennen ja sonst was erzählen z.B. das Du es grad verkaufen willst und grad zu einem Interessenten fährst oder ähnliches. Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt. :D

  • #33

    Also ich hatte letztens Kurzzeitkennzeichen für meinen Astra , mit dem bin ich dann nach Bayern runter gefahren um dort einen Kadett abzuholen den ich ersteigert hatte.Auf der Rückfahrt wurde ich angehalten weil die netten Polizisten die Anhängelast überprüfen wollten und als das in Ordnung war konnte ich weiterfahren.
    Bin an dem Wochenende 1800km mit Anhänger gefahren.
    Der Ton macht die Musik warst wohl nicht freundlich genug vermute ich mal vorsichtig

  • #35

    puuh dann habe ih 2004 ja nochn e menge glück gehabt.. Mich hatten sie auf dme Rückweg von der essener motorshow 3 mal !!! angehalten. aber vielleciht ham die ja von ich auc alle gedacht ich überführe das auto gerade:D

    Ruhe in Frieden Maik...

  • #36

    Aber im Bezug auf Kurzzeitkennzeichen weiß ich nur das der Betrag die das Kurzzeitkennzeichen kostet direkt verrechnet wird sobald das Fahrzeug Normal angemeldet wird .
    Und ich habe noch nie Probleme mit meinen Roten Nummer (egal ob 06 Händler oder 07 Youngtimer Kennzeichen) gehabt . Auch wenn ich mal Spät in der Nacht damit unterwegs (zurück von einer Veranstaltung - Rallye) war oder Sonntags damit in die Kirche gefahren bin .

    Rallye is not a Crime


    "UND AM DRITTEN TAG SCHUF GOTT DEN RALLYESPORT - WORAUF DER TEUFEL NACHZOG UND DIE FORMEL EINS INS SPIEL BRACHTE"

  • #37


    Im äussersten Fall kann man auch noch behaupten, dass das Fahrzeug bereits verkauft ist, aber noch keine Schriftliche Vereinbarung vorliegt...


    Und ohne diese ist ein Verkauf nicht Rechtswirksam. Sollte man also ncohmal angehalten werden, so kann man sagen, dass der Deal geplatzt ist.



    Das mit der Steuerhinterziehung ist meines Erachtens doch leicht überzogen. Immerhin hast du ja für die Numernschilder usw. auch kräftig an den Staat bezahlt und dir damit in keinster Weise einen Vorteil gegenüber der Regulären Anmeldung verschaft.
    Zudem (wenn nicht) bist du nciht ausserhalb der erlaubten Zeit mit dem Wagen gefahren, demnach denke ich, dass es nicht sehr realistisch ist, dass du dafür einen bekommst.


    Versicherungsbetrug ist in keinem Fall. Denn dafür muss es einen Unfall gegeben haben, wie Buddy schon sagte.


    Ich finde das ziemlich überflüssig, dass es dafür auch ncoh spzielle Regeln gibt. Das ist doch reine Abzocke.


    Wer weiß, dass es verboten ist, redet sich billig raus und keiner kann ihm was. Wer es nicht weiß bekommt ugsp. richtig derbe auf die Fresse. Schon hat man 2-3 Anzeigen und wenn der Nachbar auch noch Stress macht bekommst du gleich eine 3. o. 4.


    Es ist reine Abzocke.
    Aber was reg ich mich auf. Ich würde auf jedenfall vor Gericht ziehen.

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