Terror mit den grünen

  • #41

    Die dürfen auch nicht einfach über ne rote Ampel fahren, oder ein Stopschild missachten. Die dürfen nur ganz langsam über die Haltelinie weiterfahren und wenn der Verkehr es zulässt auch die Kreuzung überqueren. Dabei müssen aber Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet sein, sowei die Einsatzfahrt bei der Zentrale angemeldet sein und von dort die Freigabe für die Sonderrechte gegeben sein.

  • #42

    Bei Gefahr im Vollzug oder sonstigen Einsätzen muss man nicht immer eine Bestätigung der Wache erhalten, damit man Sonderrechte nutzen kann. Diese liegen meist im ermessen des Polizisten. Wenn mein Erzeuger zum Beispiel zivil und privat unterwegs ist, kann er sich jederzeit in den Dienst versetzen, wenn es angebracht ist. Viele Leute vergessen leider immer, dass es auch Zivilbeamte gibt, die z.B. den Verkehr kontrollieren, wenn sie von einem Flachhirn ziemlich blöd und gefährdend überholt werden. Am besten ist es aber, dass man niemals Strafzettel bezahlen muss, wenn man Beamter im Polizeivollzugsdienst ist...oder dessen Sohn...

    Kalle J , der Zuverlässige

  • #43

    Gefahr im Vollzug kann es ja nicht gewesen sein, sonst hätten die ja keine Zeit für die Kontrolle gehabt.

  • #44

    Das ist ja das Problem. Sage ja auch, dass es darüber nicht hätte gehen können, da man dann keine Zeit für ne Kontrolle hat.
    Aber Blaulicht und Matinshorn müssen nicht eingeschaltet sein...


    Nur so, wie es da gemacht wurde, hätte ich doch mal nach nem Namen gefragt...

    :bier:


    Smilies geben den Beiträgen so richtig Pep...


    :goodbad:

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