Todesfalle Auto!

  • #11


    grade wegen einer solchen einstellung kommen solche mistkerle mit sowas durch!!

    ...kuschelkurs is aus...

  • #12

    @Meister:


    Tatsache ist das im Kaufvertrag drinn steht das der Wagen einen Unfall hatte. Damit ist Verkäufer nicht mehr wirklich belangbar und ein Prozeß würde hohe Kosten mit sich bringen. Und das würd sich bei einem solchen Wert nicht wirklich rechnen.

    [COLOR=#FF00100]WEBER - MUSIK FÜR MÄNNER !!![/COLOR]


  • #13

    Stimme georgie zu. Das steht in keinem Verhältnis. Und von "Mistkerle" braucht man da auch nicht reden, da ein Unfall eingestanden wurde, vor dem Verkauf. Dann muss man sich halt vergewissern, ob der dadurch entstandende Schaden tragbar ist oder nicht. Da hat der Threadersteller halt nicht aufgepasst und diese Schuld muss er sich halt eingestehen. Ist zwar natürlich sehr ärgerlich, aber aus Fehlern lernt man auch dazu.


    Unfair wäre es gewesen, wenn von einem Unfall nix erwähnt worden wäre. Auch dann sollte man sich das Auto genauer anschauen. Aber nicht jeder würde da gleich was sehen. Ist einfach so. Nur in solchen Fällen, würde ich dann auch vorgehen. Weil das sind halt vorsätzlich verschwiegende Tatsachen/Mängel, welche den Wert des Gegenstands beeinflussen.

  • #14

    so traurig wie es klingen mag, da haste einfach pech gehabt und inne scheisse gefasst. ich schau mir vorm kauf die autos lieber komplett an. gut nicht jeder hat ne gewisse erfahrung wonach man schaut und geht daher blind auf n autokauf los. und sieht optisch n gutes auto das aber total hinne ist

  • #15

    jo ich gebs ja zu das ich den fehler mit dem kauf gemacht hab wollt ja auch nur mal dampf ablassen und einfach mal das zur sprache bringen


    danke euch für eure teilnahme werd in zukunft genauer aufpassen
    aus fehlern lernt man und ich hab dabei was gelernt


    servus

    Perfektion ist die optimale Lösung!! --- 8)OPEL 8)

  • #17

    steht im vertrag ein vermekrt gekauft wie gesehn ??? wenn ja hast du ein problem und kannst es vergessen mit dem anwalt

  • #18

    Wie schaut es eigentlich Rechtlich aus wenn man ein Auto bevor man es kauft zur Dekra stelle bringt und den Prüfen lässt, diese dann Die freigabe zum Kauf gibt weil keine mängel festgestellt wurden aber dann ein solcher unbehebbarer schaden am Rahmen festgestellt wird?
    kann man dann Die Dekra haftbar machen ??

  • #19

    ne sowas steht nicht drin


    mmmhh aber um die 550 euro nen anwalt einschalten is doch nicht klug
    da einzige was mich halt genervt hat war ja die verschwendete zeit!
    EGAL sag ich mir jetz musste zwar jetz mein sommerauto anmelden aber ich werd mit dem schon über den winter ohne rost überstehen


    ach ja morgen stell ich ein paar bilder im hochglanzalbum rein! sind meine ersten. wird zwar danach länger keine mehr geben weil da dann noch viel gemacht wird aber will endlich auch mal einen schönen kadett vorzeigen


    servus leutz

    Perfektion ist die optimale Lösung!! --- 8)OPEL 8)

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