Todesfalle Auto!

  • #21

    aber selbst wenn im kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen", dann ist es fahrlässige täuschung vom verkäufer und mann kann ihn wegen betrug drankriegen. ist nem bekannten auch mal passiert, probefahr gemacht, alles in ordnung, nen monat später mal in ne fachwerkstatt gefahren und die haben auch festgestellt das mit dem auto mal ein grösserer unfall gewesen sein muss. der verkäufer damals musste den kaufpreis zrückerstatten, geldstrafe bezahlen und noch ne entschädigung. da gings aber auch um 4000€.


    gruß
    alex

    [GLOW=#4B0082]Rauche nie im Bett, denn es könnte deine Asche sein die nachher auf dem Boden liegt[/GLOW]

  • #22

    naja hier sinds 550 euro
    da nen anwalt einschalten lohnt sich nicht


    aber hab ja jetz wieder einen hoffnungsschimmer! meinen guten weinroten engel


    ach ja bin noch nicht zum foto machen gekommen aber am sonntag sind welche drin
    danke für eure tipps
    servus

    Perfektion ist die optimale Lösung!! --- 8)OPEL 8)

  • #23

    Hi!


    Na das hört sich ja mal richtig sch... an. Kann auch gut verstehen, dass einem da die Hutschnur platzt.
    Zum Rechtlichen:


    Also wenn man einen Schaden am Auto direkt sieht, dann ist das ein OFFENER MANGEL.
    Wenn man einen Schaden nicht sieht, er aber da ist, dann ist das ein VERSTECKTER MANGEL.
    Wenn der Wagen gut aussieht, du den Verkäufer nach Unfällen/Schäden fragst, er Dir aber nix sagt bzw. nur mit der halben Wahrheit rausrückt, dann ist das ein ARGLISTIG VERSCHWIEGENER MANGEL. Hierbei hat man auch vor Gericht die größten Chancen, irgendeine Art von Entschädigung o.ä. zu erhalten.


    Wenn der Verkäufer Dir gesagt hat, dass der Wagen zwar einen leichten Unfall (z.B. Stoßstange kaputt etc.) gehabt habe, er soweit aber fahrtüchtig ist, hat er Dir den Schaden arglistig verschwiegen..


    Auch wenn's nur 550 € sind, würd ich mir trotzdem beim Anwalt Rechtsberatung einholen.
    Hoffe ich konnte helfen.


    MFG Dennis

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