aber selbst wenn im kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen", dann ist es fahrlässige täuschung vom verkäufer und mann kann ihn wegen betrug drankriegen. ist nem bekannten auch mal passiert, probefahr gemacht, alles in ordnung, nen monat später mal in ne fachwerkstatt gefahren und die haben auch festgestellt das mit dem auto mal ein grösserer unfall gewesen sein muss. der verkäufer damals musste den kaufpreis zrückerstatten, geldstrafe bezahlen und noch ne entschädigung. da gings aber auch um 4000€.
gruß
alex