Offener Luftfilter und Sportauspuff

  • #1

    Hallo Zusammen!
    Ich hab nen Green Twister bei mir drin (eingetragen) und nen Endtopf von Lexmaul dranhängen.
    Jetzt wollt ich wissen, wer mit offenen Luftfilter und Sportauspuff mal angehalten worden ist.
    Mein ESD ist nicht eingetragen, ich führ die ABE in meinem Fahrzeug mit.
    Wurde von euch mal jemand angehalten und hat Punkte deshalb gesammelt?
    Was sagt die Polizei dazu?
    Möcht einfach mal eure Erfahrungen hören.


    PS: Ich musste mein Lexmaul ESD für die Abnahme abmachen ^^ Beim 3. Versuch ohne Lexmaul hats dann geklappt, die ersten 2 Versuche waren mit Lexmaul ESD.

    Dr Schwôb, der wird mit vierzga gscheit, die andre net en Ewigkeit!

  • #2

    Warum musstest du den abmachen wenn du ne ABE hast? Hab zwar mal was davon gehört das die ABEs von Lexmaul ESDs nicht gültig wären, kanns aber nicht genau sagen, weil wie gesagt...nur gehört.


    Im falle von anhalten wirds wohl ne mängelkarte geben mit aufforderung zur vorführung bei der Polizei. Beim Unfall wirds dann schon ekliger, falls die ABE nicht anerkannt wird hast du keinen Versicherungsschutz.

  • #5

    Seit dem 1.4.2005 ist jede Eintragung von Kombinationen aus offenem Sportluftfilter und Sport-Endschalldämpfer verboten. Gab ein bundesweites Rundschreiben vom TÜV dazu. Wenn es gewünscht wird, suche ich den Thread noch mal raus, wo das besprochen wurde.


    Gruß, Dragon

  • #6

    Der erste TüV Heini hat gemeint, dass er die Abnahme nicht vollziehen kann, da kein orignaler ESD dran ist, beim zweiten TüV Termin, war es das selbe.
    Für den Dritten TüV Heini hab ich den lexmaul halt abgemacht und er nahm den Twister ab.


    Also denk ich, kann ich mich auch rausreden!Weil in keiner ABE von IRGENDEINEM ESD steht was von, "in Verbindung mit offenen Luftfilter untersagt"(soviel ich weiß) :grins:


    PS: Wollen die eigentlich beide Seiten von der Abnahme sehen? Ich hab nur die eine Seite im Fahrzeug, da auf der zweiten Seite des steht,was eingetragen wird im KfZ Schein, auf dieser Seite steht nämlich:"N.i.V.m. Serienauspuffanlage"
    Auf der ersten Seite ist das nämlich nicht vermerkt!
    Die Zweite Seite braucht man nur für die Eintragung in Kfz- Schein???
    Deshalb lass ich des Ding ned in KfZ-Schein eintragen, weil ich des ned im Schein drinstehen haben will, deshalb nur die erste Seite im Fahrzeug


    :bier:

    Dr Schwôb, der wird mit vierzga gscheit, die andre net en Ewigkeit!

    2 Mal editiert, zuletzt von Shootersau ()

  • #9

    Wie schaut es denn da bei einer 21ger abnahme aus ?? Liegt es da im ermessen oder ist es definitiv verboten @ Dragon ?

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