habe derzeit ein 60/40 fahrwerk drin und war heute zufällig beim tüv um was nachzufragen. der meinte nur, das sich meine scheinwerferunterkante 1,5 - 2 cm unter den zulässigen 50 cm befindet. nun wollte ich (um stress mit der polizei aus dem weg zu gehen) andere felgen montieren. habe da 17 zoll ins auge gefasst. reicht da ein 215/40 zum ausgleich der höhe, oder tut sich das nix. habe derzeit 195/50 15 drauf.

neue felgen für legale scheinwerferhöhe
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#2 Schau mal unter http://www.reifenrechner.de . Nicht die Scheinwerferunterkante wird gemessen, sondern die untere Lichtaustrittskante, vor eine Wand Stellen, Licht an, untere Kante messen
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#8 Meineswissen sind es 50cm auser bei manchen ausnahmen wie zb speedster.
ZitatAuszug:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
Quellen hierfür: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
mfg lucky
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