Führerschein ab 17!!!

  • #1

    Was haltet ihr davon?


    Ich persönlich halte nichts davon.
    Erstens gibt es schon viel zu viele Autos auf den Straßen und zweitens,wie solln die Auflagen eingehalten werden? Es muß ein mindestens 30Jähriger Beifahrer im Auto sein,der ne Extra Prüfung machen muß,keine Punkte in Flensburg haben darf und kein Alkohol getrunken haben.Das heißt also,dass man morgens mit Papa zur Schule fahrn kann und abends um zwölf wenn Papa Dich bei Deiner Freundin holen kommt nach Hause fahrn. Welches Elternteil macht das?

    Kadett D Kombi: Geschenkt
    E GSi Schlachtauto: 100€
    Tüv: 171€
    Anmelden: 68,60€

    Die dummen Gesichter der Andern: UNBEZAHLBAR!

  • #2

    Absoluter Schwachsinn
    Bedarf keiner Diskussion dieser Humbug


    Gruss Andreas

  • #3

    nicht so viele, aber man kann z.b. auf reisen (falls man mit 17 noch mit den eltern verreisen möchte :P ) die fahrt übernehmen, oder zu verwandten........ ka
    oder zum einkaufen fahren. also es gibt schon ein paar gelegenheiten, in denen man erfahrung sammeln könnte.
    dann wird man nicht mit 18 allein auf den verkehr losgelassen, sondern is wenigstens schon ein paar 100 oder 1000 km gefahren
    ich find das ganz in ordnung, aber mir is das nun eh wurscht, denn jetzt ist zu spät, ich hab den lappe nämlich schon, also sollen die anderen gefälligst auch drauf warten :D


    :rolleyes:


    naja also schlecht is es net, ausser die eltern sind schlechte autofahrer, die bringen ihren kindern das dann so falsch bei :D


    naja , sollen sich die politiker drüber streiten


    ;)

  • #4

    Genau das is der Punkt worüber man sich streiten kann.
    Lässt man einen gerade 18-jährigen allein auf den Strassenverkehr los, der is im ersten Moment überfordert und dann knallts, manchmal heftiger als erwünscht, und mal hand aufs Herz, wem das nicht einmal am Anfang seiner Fahrerlaubnis so ging, der muss eine Maschine sein. Es fehlt einfach an Routine.


    Wenn man nun einen 17-jährigen zusammen mit einem verantwortungsvollen, extra geprüften Erwachsenen (Ü-30) auf die Strasse schickt, kann der Jugendliche doch weit mehr erfahrungen sammeln zumal ein Erfahrener Fahrer neben ihm sitzt und hier mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Und da diese erwachsene Person meist Vater oder Mutter sind, ist das Vertrauen und die Gelassenheit sicher eh höher als neben einem Fahrlehrer.


    Ich kann nur sagen, das is irgendwo schon nicht verkehrt. In manchen Bundesländern Amerikas, sowie England zahlt sich das auch aus, L-Führerschein ab 16 mit Begleitungspflicht eines Erwachsenen, die Unfallrate der ab 18-jährigen ist dort weit geringer als hier.


    Gruß


    Manu

    :D Zurück in die Jugend: :D
    :D 125er for the win. :D

  • #5

    naja, vom aspekt der fahrerfahrung her find ich des eigentlich nich verkehrt, aber ma unter uns:
    so ne "beifahrer-pfüfung" kostet ja auch wieder geld. und da ja das geld nirgends mehr besonders locker sitzt denk ich nicht dass sich diese version durchsetzen wird

    "Alles Schl...en ausser Mutti, und du siehst nicht aus als wärst du meine Mutter"


    Lieber mit Blaulicht ins Rotlichtmillieu als garkeine Erleuchtung


    www.black-lemon.net

  • #6

    der L17 is bei uns ja schon länger standard. und findet relativ großen zuspruch.


    falls ihrs ned wisst, dass funktioniert ungefähr so bei uns:



    sobald du 16 bist machst du mit einem fahrlehrer ganz normale fahrstunden (ich glaub anfangs in einem fahrschulauto)


    nach bestehen der theorie (und praxis?) prüfung gehts weiter


    dann fährst du ein jahr lang (eine mindestanzahl von km) mit einem rel. unfallfreiem führerscheinbesitzer herum.


    ich glaub man muss 2mal oder 3mal mit dem fahrlehrer kontrollfahrten machen


    nachdem die vorgeschriebenen km zusammen sind holt man sich dann mit 17 seinen führerschein ab


    gilt aber bis zum 18ten nur in Ö soweit ich weiß.




    ein freund von mir hat ihn gemacht .. der vorteil is ganz klar:


    man macht mehr fahrstunden als normale führerscheinmacher
    man hat mehr fahrpraxis! (6000 km oder so)
    man bekommt sehr viel (a bissi nervig) fahrtips vom beifahrer.



    also ich glaub dass der L17 ok ist. obwohl es da wohl stark auch auf die einzelne person ankommt.

  • #7

    ich halt nix davon


    wegen mir sollten die den ab 21 machen mit 2 jahren fahschule.....und dann alle 5 jahre wieder zum auffrischen..!

  • #8

    der aspekt, das da dann bis zum 18 geburtstag eine respektsperson neben einem sitzt ist aber in den meisten fällen auch net gegeben.


    aber auch so manche unserer landsmänner habens noch mit 50 net begriffen wies im straßenverkehr zugehen sollte.


    also wie soll ein 50 jähriger autobahnraser einem 17 jährigen sohn das fahren beibringen oder ihn ratschläge geben wenn er selbst net mal in der lage ist seine karre ordnungsgemäß durch den straßenverkehr zu buxieren.


    ist ein zweischneidiges schwert denn wenn die beifahrer nix taugen haste doppelt so viele verkehrstote weil zwei hirnspacken ein auto genau so wenig unter kontrolle haben wie einer.


    führerschein weiter ab 18, ps-begrenzung auf 60 oder 75 ps und eine blackbox die elektronisch sämtliche verstöße sei es geschwindigkeit oder sonst was erfassen tut und das dann geahndet wird. ist wirkungsvoller!


    der green
    :D

    Unternehmen verstehen sich gut darin, einen Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
    [blink]http://www.greens-area.de.vu[/blink]

  • #9

    also so arg wie ihr das hinstellt ist das aber bei weitem nicht.


    ich weiß zwar keine genauen zahlen, aber was so bei unseren berichten von funk und fernsehen herausbekommt, sind die unfall zahlen nicht (oder nicht deutlich) gestiegen.


    im gegenteil gibt es wesentlich weniger unfälle mit L17 Fahrern als mit normalen ab 18 Führerschein Besitzern.


    Warum ist auch ganz klar:


    Mehr fahrstunden mit Fahrlehrer.
    Extrem viel Praxis!



    nebenbei gibts auch die beschränkung auf maximal 100km/h glaub ich.



    (aber bei uns is des ja anders als bei euch .. da ja ab 130 km/h zumindest gesetzlich schluss ist :( )


    --------------------------



    edit:


    Wie ich gerade sehe haben sie dir regeln ein bissal geändert:


    Hier der genaue ablauf (is ein bissal viel - sorry)




    1. Ausbildungsphase und Prüfung




    Schritt 1:
    Anmeldung bei einer Fahrschule:
    Kurs ab dem 16. Geburtstag möglich



    Schritt 2:
    Grundausbildung in der Fahrschule:
    26 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis



    Schritt 3:
    Ausbildungsfahrten mit Begleitperson:
    3 Praxisblöcke zu je 1.000 km , jeweils verteilt auf zumindest 2 Wochen (mit Fahrtenprotokoll)



    Voraussetzungen für das Ausbildungsfahrzeug



    normaler PKW oder Kombi
    Die Absolvierung dieser Ausbildung mit einem Kraftwagen mit Automatikgetriebe ist grundsätzlich zulässig. Allerdings ist zu beachten, dass für den Fall, dass die Fahrprüfung ebenfalls auf diesem Kraftwagen abgelegt wird, die Lenkberechtigung auf das Lenken von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe eingeschränkt wird.
    "L17"-Schild vorne und hinten gut sichtbar angebracht
    Tafel mit Aufschrift "Ausbildungsfahrt"
    Nachweis, dass Handbremse und Zündschlüssel vom Beifahrersitz aus leicht bedient werden können und in Ordnung sind.
    ÖAMTC Tipp: Eine Bestätigung der Fahrzeugtüchtigkeit für "L17" erhalten Sie bei Ihrem ÖAMTC-Stützpunkt.



    Wer darf Begleiter sein?



    Eine oder zwei Personen, die wahlweise (oder gemeinsam) die Fahrten mit dem Bewerber absolvieren.
    Die Person muss in einem Naheverhältnis zum Bewerber stehen (z.B. Familie). Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten.
    Handelt es sich nicht um eine erziehungsberechtigte Person, muss deren Zustimmung eingeholt werden.
    Der Begleiter ist der Behörde im Antrag bekannt zu geben.
    Voraussetzungen für die Begleitperson



    Besitz eines B-Führerscheins seit mindestens 7 Jahr en.
    Muss glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren tatsächlich einen PKW oder Kombi zu lenken.
    Darf in den letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.
    Während Begleitfahrten gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille)
    Der Bewilligungsbescheid ist mitzuführen.


    Schritt 4:
    Begleitende Schulung in der Fahrschule für Schüler und Begleiter nach jeweils 1.000 Kilometern:



    Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer
    gemeinsame "Ausbildungsfahrt"


    Schritt 5:
    Nach mind. 3.000 km Fahrpraxis:
    Perfektionsschulung und Perfektionsfahrt, das heißt 6 Einheiten Theorie klassenspezifisch und 3 weitere Fahrstunden.



    Schritt 6:
    Frühestens mit 17 Jahren theoretische und praktische Führerscheinprüfung (wie bei „Führerschein B" beschrieben)




    Probezeit:
    Es besteht eine Probezeit bis zum vollendeten 20. Lebensjahr . In dieser Zeit gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).



    Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.



    Derzeit gilt der „L17" B-Führerschein bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland, Großbritannien, Nordirland und Dänemark .






    2. Ausbildungsphase




    Diese Ausbildungsphase gilt für jene Personen, die nach dem 1. Jänner 2003 den Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung bei der Behörde stellen (wird häufig von der Fahrschule durchgeführt).






    Ablauf und Reihenfolge der 2. Ausbildungsphase:



    Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining (etwa 8,5 Stunden), inkl. verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
    Eine Perfektionsfahrt in einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
    Die Perfektionsfahrten können nur in den Fahrschulen absolviert werden.




    Das Fahrsicherheitstraining kann in den Fahrsicherheitszentren des ÖAMTC, des ARBÖ und teilweise auch bei Fahrschulen absolviert werden.



    Prüfungen sind in der 2. Ausbildungsphase nicht vorgesehen.



    Sollte die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert werden, so passiert folgendes:



    Verlängerung der Probezeit
    und im schlimmsten Fall: Entziehung der Lenkberechtigung (bis zum Nachweis der Absolvierung der Ausbildung)

  • #10

    Slow:


    bist du waahnsinnig !! sofort wieder vergessen das mit der blackbox, da werden wir führerschein anfänger doch arm :D


    aber das mit den PS is ne gute idee, das man für 2 jahre nur autos mit bestimmter PS zahl fahren darf. ;)

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