Motorhaubenverlängerung

  • #1

    Moin,


    ich hab mal ne Frage zur Motorhaubenverlängerung.
    Ich hab ne Kunststoff-Motorhaubenverlängerung mit Materialgutachten für den E-Kadett.
    Das Gutachten besagt allerdings nur, dass das Material zum Karosseriebau verwendet werden kann. Nun meine Frage: Wie muss die Verlängerung eingetragen werden?

  • #2

    also ich weiss ja nicht was du dir da gekauft hast aber normalerweise gibt es da ne abe für
    habe auch eine aus dem selben material und bei mir war ne abe dabei

  • #3

    also die einzge ABE für eine GFK MHV die ich kenne ist ein Fake und bringt rein garnichts...
    Von Mattig gibs ein Teilegutachten.


    Ronner51
    Das musst du per einzelabnahme eintragen, die ist n bissl teurer und kann nicht von jedem prüfer durchgeführt werdn.
    Du wirst vermutlich einige TüVs durchprobieren müssen, abgedeckte Scheinwerfer mit matterialgutachen einzutragen ist nicht leicht. Evtl. musst du eben soweit kürzen, bis der Lichtkegel nichtmehr beeinflusst wird.

    "Und wat is wenn Wasser kommt?"
    "Verdammt nochmal, es kommt kein Wasser, Hotte!"

    Einmal editiert, zuletzt von G-SezZ ()

  • #7

    Hi
    Bei meinem habe ich die Verlängerung angebaut und bin einfach mal zum TÜV gefahren mit dem Materialgutachten. Bei uns in Frankfurt der hat mich bald vom Gelände gejagt und wollte mich nach Berlin oder Hannover schicken wegen einem Lichttechnischem Gutachten zu erstellen. In Mainz beim TÜV das selbe spiel. Beim 3 TÜV in Friedberg der ist mit dem Lichtprüfgerät davor gefahren und hat gesagt das nichts verdeckt ist und hat es ganz normal eingetragen. Mußt du mal bei verschiedenen TÜVs versuchen. Kannst ja mal fragen , ob eine Kopie von einem Brief was nutzt wo so ein Teil eingetragen ist. Falls ja kann ich dir gerne eine Kopie zukommen lassen.
    Gruß Klaus

  • #8

    Das eintragen macht mir keine so großen Sorgen.
    Sorgen macht mir nur wenn der frisch-lackierte-mit Motorhaubenverlängerung versehene Kadett vor dem Tüv-Makker steht und der sagt, dass die Verlängerung gekürzt werden muss (wegen dem Lichtkegelwurf). Das würde doch dem Gesamteindruck schaden, wenn vorne eine gekürzte Motorhaubenverlängerung mit abgeplatzten Lack dran hängen würde. ;(

  • #9

    Hi
    Hast du die Verlängerung schon lackiert? Ich hatte ihn erst verbaut , eintragen lassen und anschließend lackieren lassen. Falls noch etwas geändert werden muss ist das immer besser.
    Gruß Klaus

  • #10

    jopp, also wer sowas fragliches lackiert bevor es eingetragen ist, ist selbst schuld ;)



    ganz einfach, die muss so kurz sein, dass der Lichtkegel nicht abgedeckt wird. (Manche prüfer lassen auch n bissl abdeckung durchgehen, manche sogar n bissl mehr.)
    die lichtaustrittsfläche siehst du am besten, indem du ein blatt papier auf den scheinwerfer legst und das licht einschaltest. dann zweichnest du die umrisse am besten mal auf. Dieser bereich darf nicht verdeckt werden.

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