
GSi-Teile
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#4 So bevor es wegen der GSI Teile wie Front etc. wieder verwirrung gibt hier mal der Link zu dem Thread Klick it
Und aus einem anderen Thread noch mal was dazu
ZitatOriginal von CorsaTRfahrer
So,jetzt muß ich mal Klugscheißen!
Streng genommen,muß der GSi-Spoiler eingetragen werden. Die GM-Nummer sagt nur aus,dass der bei GM gefertigt und nach den geltenden Richtlinien geprüft wurde.Eine GM Nummer ist das selbe wie ein Teilenummer von Mattig,Lexmaul,oder anderen Herstellern.
Im Brief des Kadetts steht die ABE Nummer des Wagens,die lautet soviel ich weiß D559 Der GSi hat die D559/1 und diese /1 ist ein Zusatz,der sich auf die orginale Tieferlegeung des GSis und seine Verspoilerung (Frontstoßstange, Heckstoßstange, Seitenschweller und Heckspoiler) bezieht.
Hab mich bei meinem ersten GSi Umbau genaustens danach erkundigt.Und auch der Prüfer hat mir gesagt,dass streng genommen die Stoßstangen und der Spoiler eingetragen werden müssen.Aber da achtet keiner drauf,weils es ja orginale Teile vom E-Kadett sind.Ich hab mir damals die ganzen Sachen mit eintragen lassen.Als ich nem Bekannte seinen Fiesta auf XR2 umgebaut habe,hat der Tüv-Prüfer ihm auch die ganzen Verspoilerungen auf dem Fiesta mit eingetragen,aber auch nur,weil mein Bekannter das so wollte.Auf dem D- Kombi hatte ich auch die GTE Verspoilerung dran,da hat auch kein Prüfer was gegen gesagt.
Brauchst Dir da aber keine Gedanken zu machen,da wird Dir keiner einen Strick draus drehen.Kannst die Heckklappe draufmachen und wenn Du mal andere Sachen zum eintragen hast,dann kannste den Prüfer mal drauf ansprechen,ob er den Spoiler mit einträgt.
Und zur Eintragung nimmst den Umrüstkatalog mit dann sollte das alles schon klappen. Bist ja nicht der Erste der das macht.
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#6 Theroretisch müsste man ja auch die Höchstgeschwindigkeit
aufgrund des veränderten Windwiderstandes eintragen.
Ist im Katalog sogar angeben.
ZITAT AUFLAGEN
a Vorrichtung für Ableppöse vom GSI anbringen
b Anhängelasten gemäß Ziff. 28 u 29 entfallen
c VMAX vergrößert sich um: - 5 km/h bei LS,GL u. GLS
- (soll voll bis heißen) 3 km/h bei der GT-Ausf.
Höchstgeschwindigkeitskennz. der Reifen unter Berücksichtigung von
Punkt 3.2. prüfen.
d Beim Umrüstungen an Fahrzeugen mit Motortyp 12SV*,
13*, 13SC* C13N* ist die Motorkühlung vom Motortyp
16SH* oder 16SV einzubauen.
Breite des Kühlers 645mm.
Serienwasserschläuche nicht vorhanden.ABER GANZ EHRLICH DAS ÄNDERT NIEMAND IN DEN PAPIEREN MIT
DEN BIS ZU 5 KM/H MEHR ODER?ABER SO IST ES BESCHRIEBEN.
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#7 also ich hab meinen prüfer auch irgendwann mal gefragt wegen GSi Front/Heck eintragen, der hat mir nen Vogel gezeigt. und gemeint wenn ich mein Geld loswerden will soll ich ihm davon kinokarten kaufen
Er meinte dann nur das keinesfalls die Betriebserlaubniss entfallen würde durch den anbau der Teile, und das es welbst wenn mal ein polizist darauf bestehen würde (was er sich nciht vorstellen kann(abgesehen davon dass der das erstmal wissen müsste das es GSI Teile sind))) es keinesfalls ernsthafte konsequenten haben könnte.
Ich hab mir Astra Hutzen in die Lüfterabdeckung vor de Frontscheibe eingebaut, und gefragt ob ich die eintragen muss. Da meinte er auch nur, dass die ja so eingebaut seien, dass sie in keinem Fall jemanden gefährden könnten, sogar noch weniger als im astra, und dass der einbau deshalb auch nicht zum erlöschen der BE führt, und ich mir deshalb einfach das Geld für die Einzelabnahme (da eigenbau) sparen soll, und vll. mal mitmachen wenn ich n paar mehr sachen zum eintragen hab. -
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