
Kadett Projekt Nr. 4 beginnt.
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#284 Frauen......... wer die mitreden läßt ist selber Schuld
Muß sie ja wissen, vielleicht ändert sie ja tatsächlich noch ihre Meinung, aber mit der Lippe ist's schon xmal besser. -
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#286 Nach dem die ersten Sonnenstrahlen am Himmel waren, und die Frau mal nachfragte wie es eigentlich mim Cab ausschaue habe ich auch hier mal wieder bissl weitergemacht.
Viel ist nicht mehr zu tun, mittlerweile ist auch die 16V HA in Verbindung mit Koni Dämpfer eingezogen, viel kleinkramm ist auch erledigt. Neues schwarzes Stoffdach wird auch die Tage bestellt dann kann es endlich zum Tüv gehen einmal Vollabnahme und Eintragungen. Wollte Ihn gegen mitte ende April auf der Strasse haben.Auch das Prob mit der Lenkung ist geklärt, war wirklich ein Abstandshalter bei den Lenkstangen den ich wohl vergessen hatte einzubauen - wie peinlich
Und noch paar Bilder.
Die Bremsen stammen übrigens aus Tobi`s Frosch D
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#287 Vollabnahme brauchst du seit dm 1.März nicht emrh.
Das auto darf mindesten 7 Jahre abgemeldet sein um dannach erneut zugelassen zu werde. Da Reicht ab den besagten datum eine eifnahc HU/AUhat mich auch gefreut.
Sag mal war da smit der HA umbauen schwierig ?
SChaut fein aus das cabrio deiner frau -
#288 Kein Plan ich lasse mich mal überraschen ab wann dieses neues Gesetz gilt da das Cabrio seit glaube 4 Jahren abgmeldet ist.
Was meinst du mit schwierig? Achse raus Achse rein und fertig. Bremseil und Leitungen noch dran bauen, neu entlüften und das wars. Eigentlich nicht schwer wenn man bissl Ahnung von der Materie hat.
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#290 Beim regulären Kennzeichen lässt sich der Zeitraum der vorübergehenden Stilllegung jedes Jahr individuell gestalten, unverhoffte Schönwetterperioden können noch genutzt werden. Die anteilige Kraftfahrzeugsteuer wird, auf Tage umgerechnet, zurückerstattet. Die Wiederanmeldung stillgelegter Fahrzeuge wird ab dem 1.3.2007 erleichtert: bisher brauchte ein Fahrzeug, das länger als 18 Monate stillgelegt war, eine Vollabnahme für die Wiederanmeldung. Mit der neuen Regelung ist dies nur bei Fahrzeugen nötig, die länger als 7 Jahre abgemeldet waren. Ansonsten genügen eine neue HU und AU, wenn diese in der Zwischenzeit abgelaufen sind.
So stehts geschrieben. Steh nichts von ab dem 1.März abgemeldet oder nicht
WEnn das doch sien soltle geh ich zum adac den das ist dan ja ne schweinerei
sry fürs offtopic
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