Abmelder aufpassen ! Kennzeichen

  • #1

    Guten Abend Gemeinde,


    dieser Beitrag durchflog heute "unser" Forum, ich denke so einige von Euch melden auch die Schmuckstücke über den Winter ab, da sollte dieses Thema recht interessant sein:


    Gruß
    smju



    Zitat:
    Nabend,


    anbei mal eine Info aus einem anderen Forum.
    Trifft insbesondere die Winterabmelder, die kein Saisonkennzeichen haben.
    Es handelt sich dabei um die Zugehörigkeit des Kennzeichens zum Fahrzeug bei vorübergehender Stillegung desselben.



    ******************************
    Hi,
    wollte euch folgende Info mal zukommen lassen.
    Sache ist die, daß ab glaub 2007 eine neue Verordnung greifen soll welche es ermöglicht Fahrzeuge bis zu 7Jahre lang, ohne §21 und ohne neue Papiere erstellen zu müssen, durch eine "einfache" HU wieder zum Leben erwecken zu können. Das ist ja so schecht nicht. Ich habe daraufhin mal bei meiner zuständigen Zulassungsstelle angerufen und wollte mich erkundigen ob denn dann auch das Kennzeichen einem bis zu 7Jahre erhalten bleibt.
    Als Antwort bekam ich dann, daß in dem Entwurf festgelegt sei, daß das Kennzeichen sofort (!) ungültig würde und bei einer Wiederzulassung ein neues zugeteilt würde ...... Man bedenke die Umstände und auch Kosten die da auf einen zukommen wenn man z.B. als Cabrio- oder Motorradfahrer sein Fahrzeug einfach nur über den Winter abmelden will und sich eben nicht einem Saisonkennzeichen, und dessen festen Zeiten, unterordnen will .....
    Daraufhin habe ich eine Mail an Oldtimermarkt geschrieben, Antwort bekam ich heute, lest selber.
    Ich jedenfalls bin sprachlos was unserer EU so alles einfällt ......


    Gruß A.


    Mail an Oldtimer-Markt am 27.8.06
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>>
    Hallo Team von Oldtimer Markt und Praxis,


    der Grund meines Schreibens ist, daß ich von einer bevorstehenden Neuregelung der KFZ-Zulassung erfahren habe welche u.A. uns Oldifahrern sehr aufstoßen wird, sollte sie denn auch so kommen.
    Ich habe diese Woche bei der KFZ-Zulassungsstelle unseres Kreises angerufen. Ich wollte wissen wie es denn ab nächstem Jahr, wenn die neue Regelung der Wiederzulassung von Fahrzeugen, welche bis zu 7Jahren abgemeldet waren, laufen soll. Es soll ja 2007 eine neue Regelung kommen, welche es ermöglicht eben solche Fahrzeuge durch eine ganz normale HU wieder zum Leben zu erwecken, ohne §21, neuem Brief etc. Diese Info habe ich von einem Kollegen der bei der Dekra als Prüfer tätig ist. Nun wollte ich von der Zulassungsstelle wissen ob denn das zugeteilte Kennzeichen, oftmals ein teuer bezahltes Wunschkennzeichen, ebenso 7Jahre dem Fahrzeug zugeteilt bleiben würde.
    Nun bekam ich die Antwort, daß es die Regelung der vorübergehenden Stillegung so nicht mehr geben soll, jedesmal wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, egal ob endgültig oder nur über den Winter, wäre auch sofort(!) das Kennzeichen weg, nicht mal wie momentan erst nach 18Monaten. Das hieße, daß alle KFZ-Halter die aus bestimmten Gründen kein Saison- oder H-Kennzeichen haben, Cabrio-, Motorrad- und Oldifahrer Ihre Kennzeichen neu machen müssten nur weil sie über den Winter keine teuren Unterhaltskosten tragen wollen .....
    Davon wären alle betroffen welche Oldis besitzen welche z.B. altersbedingt noch kein H-Kennzeichen erhalten würden oder eben sich nicht durch ein Saison-Kennzeichen festlegen wollen, Halter welche vielleicht davon gleich mehrere Fahrzeuge haben und momentan jedes Jahr mit einem anderen fahren ......
    Ist euch so etwas bekannt? Mir kommt es so vor als ob der Staat uns loshaben will, eine andere Erklärung habe ich mitlerweile nicht mehr für deren Handeln ....


    Gruß
    A. S.
    +++++++++


    Antwort von Oldtimer-Markt am 21.9.06


    Hallo Herr S.,


    es ist so, wie Sie sagen: Mit Abmeldung verfällt das Kennzeichen.
    Allerdings, und das steht explizit in der neuen
    Fahrzeug-Zulassungs-verordnung drin, kann man sich sein (Wunsch-)
    Kennzeichen zeitlich befristet reservieren lassen. Für wie lange und gegen
    welche Gebühr, vermag ich momentan nicht zu sagen.


    Mit freundlichen Grüßen
    D. R.
    **************************************************



    dürfte vorallem auch im winter akut werden. viele fahrzeuge werden ja erst wieder nach dem märz 2007 zugelassen...

    [blink]vom Blitz getroffen[/blink]


    SchrauberFreunde-NRW

    Einmal editiert, zuletzt von smju ()

  • #3

    Gilt das mit den 7 Jahren eigentlich nur für Fahrzeuge die ab diesem Datum abgemeldet werden oder kann ich meinen Kadett, der nächstes Jahr 6 Jahre abgemeldet ist, auch durch eine normale HU wieder zulassen?

  • #4

    das wüsste ich wohl auch gern... für mich isset fast dann schon gut, da der wohl länger brauch und dann eh nur saison-nummern bekommt... aber der ist schon abgemeldet, daher...

    ...kuschelkurs is aus...

  • #5

    Die Regelung tritt am 1.3.2007 in Kraft. Vorher wird da kein Fahrzeug 7 Jahre Schutz bekommen.


    Das mit den Kennzeichen ist auch nur für die interessant, die kein Saisonkennzeichen fahren. Ein Saisonkennzeichen ist durch das Datum auf dem Kennzeichen automatisch "abgemeldet". Man muss nicht zum Verkehrsamt und dieses abmelden. Es meldet sich auch automatisch wieder an.


    Interessant ist es damit also nur für die Saison Ab- und Anmelder. Ich denke aber schon, dass man sich ein Kennzeichen entsprechend reservieren kann und wenn nicht: Was solls. Dann bekommt man halt ein neues. Man kann ja auf Saisonkennzeichen umstellen.


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #6

    Hi,


    CHRIS: Und jedesmal sich schön neue Schilder für 29€ machen lassen? X( X(


    Die Deppem in Brüssel solln sich mal um wichtiges kümmern.


    das mit den 7 Jahren is ja an sich nich schlecht. Nur die Kennzeichenregelung is fürn Arsch.


    Gruss



    Breith

  • #7

    Also ich finde die Regelung nicht schlecht. Die allermeisten Betroffenen haben für ihr Liebhaberfahrzeug längst ein Saisonkennzeichen oder fahren es auf einer 07er Nummer. Diese Leute sind alle nicht von der Regelung betroffen. Alle anderen, und das ist nach meiner Meinung die Minderheit, sollte sich ein Saisonkennzeichen holen, das ist m.E. auch einer der Hintergründe für diese Änderung. Ein Riesenvorteil ist auf jeden Fall die auf 7 Jahre verlängerte Stilllegungszeit. In 18 Monaten war es nur schwer möglich, ein Fahrzeug von Grund auf neu aufzubauen. So bleibt künftig mehr als genug Zeit. Zugleich kann man mit dieser Frist sehr gut die evt. Zeitspanne für ein H-Kennzeichen überbrücken. Dass allerdings bei einer Abmeldung die Kennzeichen sofort verfallen halte ich für reine Abzocke. Insbesonders dann, wenn man sich die Kennzeichen gegen Gebühr reservieren lassen kann. Soll heissen: das, was vorher selbstverständlich war, kostet künftig Geld. Tja, da hat man schon wieder ne Möglichkeit aufgetan, wie man die Autofraktion ordentlich zur Kasse bitten und kräftig melken kann. :ahhhh:


    P.S.: Die 7-Jahresregelung greift nicht rückwirkend, betroffen sind davon nur die Fahrzeuge, die ab Inkrafttreten des Gesetzes/der Verordung abgemeldet werden.

    2 old 2 die young!!!! And don't forget: Metal Worx!!!

  • #8

    dann wäre folgende frage offen: greift die geschichte, wenn ich den kurzfristig (sagen wir mal 2-4 wochen) anmelde und dann wieder abmelde??

    ...kuschelkurs is aus...

  • #9


    Wenn das betroffene Fahrzeug noch ne gültige TÜV und AU-Plakette hat und du es rechtmäßig anmelden kannst müsste das gehen. Ich würde mich aber mit dem zuständigen Leiter der Zulassungsstelle vorher in Verbindung setzen und das abklären. Sicher ist sicher. :D ;)

    2 old 2 die young!!!! And don't forget: Metal Worx!!!

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!