Ebay Problem...

  • #1

    Habe vor kurzen Felgen bei ebay verkauft.alles in ordnung usw. Warre verschickt angekommen und Positive Bewertung erhalten. Ein paar tage später bekomme ich eine Mail das die Felgen undicht und krum wären, obwohl ich damit gefahren bin und mir der Reifendienst nichts davon gesagt hat das irgendetwas nicht stimmt. Nun habe ich auch ein Schreiben bekommen wo bestätigt wird das sie krum sind. Mache mir nun sorgen das die person es vieleicht selbst verschuldet hat das sie krum oder sonst was sind, was kann ich machen, war schon jemand in solch einer situation? Hier das schreiben

  • #2

    Naja an für sich wird bei ebay ja ohne Garantie oder sonst was verkauft. Wie lange nach dem Verkauf kam das Schreiben den? Hattest du auf die Felgen neue Reifen aufziehen lassen und auswuchten lassen? Er soll dir mal aktuelle Bilder von der besagten Felge zukommen lassen. Wenn du da schon nen richtigen Bordsteinschaden siehst der vorher nicht da war wäre die Sache für mich gelaufen.

  • #3

    Wenn er die Felgen bereits montiert hatte und damit gefahren ist dann würd ich garnichts machen !!! Kann ja sein das er sie krumm gefahren hat. Aber wenn sich herausstellt das Sie bereits krumm verschickt wurden dann mußt du die wohl zurück nehmen , wenn du probleme vermeiden willst.

  • #4

    ich glaub er muss dir beweisen das es vorher schon so war. gut is aber wenn du im rechtschutz bist. viel machen kann er glaube ich nich

    Daewoo Nexia GSI 16V C20XE, Ex-Daewoo Nexia GL 8V G15MF
    Ex-Opel Vectra A CDX 8V C18NZ, Ex-Opel Kadett GSI 16V C20XE
    VW Golf VI

  • #5

    Habe sie gleich nach dem Kauf auswuchten lassen und reifen aufgezogen. bin ca eine woche so rumgefahren und habe sie anschliessend ohne reifen verkauft.Wie Nozer schon sagte, habe keine Garantie und rücknahme gegeben.Leider bin ich nicht Rechtschutz versichert, und da liegt das Problem. Habe keine Lust auf anwälte usw,aber noch weniger habe ich lust krume Felgen zurück zu bekommen.Bordsteinschäden hatten sie nicht.

  • #6

    Wenn du in der einen Woche keinen Unfall mit der Felge gemacht hast wird es wohl die Schuld des Käufers sein.


    Lass dir Bilder von allen vier Felgen schicken, dann siehst du da schonmal mehr. Dann weißt du ihn drauf hin das du die Felgen vor dem Verkauf extra nochmal auf ner Auswuchtmaschine hattest um zu gucken ob alles ok ist. Dannach kannst du dann überlegen ob du ihm jetzt schon sagst oder nach den Bilder das du die Felgen aber ohne jegliche Garantie oder Rücknahme möglichkeit verkauft hast.


    Denke mal du wirst auf den Bildern nen Bordsteinschaden sehen und spätestens damit wäre die Sache geklärt.



    Ist er die Felgen schon am Auto gefahren? Weil da wäre ein widerspruch in sich, erst Reifen aufziehen lassen und auswuchten lassen und dann erst später bemerken das die dinger Krum sind...?

  • #7

    Werde mal Bilder von der Person anfordern, Gefahren sagt sie wurden die Felgen von ihr nicht, nach einer Woche hat sie, sie zum auswuchten gebracht und das ist angeblich dabei herausgekommen.Aber wie kann das sein wenn sie bei mir in Ordnung waren.? Habe nicht die Zeit und das Geld für Anwälte.. ;(

  • #8

    Kann natürlich auch beim verschicken was passiert sein oder ihr beim Transport runter gefallen...


    Musst du dann wissen was du tust. Wenn es wirklich nicht ihre Schuld war ...

  • #9

    Der Wisch sieht ja aus wie von einem Azubi mit
    Hauptschulabschluß geschrieben.. Ich würde den
    Reifendienst dort mal anrufen und mal nachfragen ob es
    überhaupt einen Herrn "Jan" dort gibt.. und falls ja, ob er
    kompetent genug ist, so einen Schrieb aufzusetzen.
    Sieht mir nicht wirklich vertrauenserweckend aus, dieser
    Zettel.. eher wie mit "Beziehungen 'nen Stempel draufgehauen".

    Suche (stand 12/2014):
    +++ Kadett-E Caravan Himmel
    +++ Kadett-E Caravan Frisco/Club-Spezial Schürzen (v+h)
    +++ TSW Imola 15" - 17" mit LK 4x100

  • #10

    Wenn du in deiner Artikelbeschreibung die Garantie sowie die Rücknahme ausgeschlosen hast, brauchst du ganrnichts machen. Wenn du die Rücknahme ausgeschlossen hast, somit heist das egal was kommt, Du nimmst das Teil nicht zurück.
    Wenn der Käufer die Sache an einen Anwalt weiter gibt, so muß er beweisen werden, das du die Felgen defekt versendet hat. Da die Teile aber gebraucht sind (das wird ja auch in der Artikelbeschreibung stehen), hat er keine chance. Dann steht Ausage gegen Aussage. Das heist dann im Zweifel für den Angeklagten. Dafür brauchst du mit aller höchster warscheinlichkeit nicht mal einen Anwalt.
    Habe über dieses Thema vor nicht mal 2 Wochen mit einem Anwalt gesprochen.


    Kannst mal bitte einen LINK zu der Auktion machen.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!