Naja,
was soll schon groß passieren?
Die werden einen höchstens ansaugen von wegen das man doch die Luft aus dem System nehmen soll und das war's.
Ich kann mir nicht vorstellen das ansonsten mehr passieren sollte.
Selbst wenn, die Dekra oder der TÜV werden dann höchstens feststellen das es sich um Originalteile bzw. Bauteile mit entsprechender Genehmigung handelt (die Niveaudämpfer müssen nicht eingetragen werden) und das war es. Evtl. kommt dann noch der Hinweis das man nach dem Hängerbetrieb das ablassen der Hinterachse nicht vergessen soll.
Gruß,
Andreas