Das kostet fahren ohne Zulassung

  • #11

    Ich kann sagen, das ich es nie gemacht habe und selbst wenn, sollte man sich halt nur nicht erwischen lassen

    One of the most finest D


    www.champagner-d.de


    !!! Das Bessere ist der Feind des Guten !!!

  • #12


    Oute mich jetzt mal...


    Hab mal nach der "Hochzeit" wo alles lief und mein D fahrbereit war mal ne Spritztour in die Feldmark gemacht. Hui war das windig ohne Scheiben. Als ich nen dicken Mistkäfer bei Tempo ca. 50 gegen die Stirn bekam, bin ich wieder umgedreht. Kann auch ins Auge gehen. Nächtes mal nehm ich meine Schutzbrille mit... :D


    Abgesehen davon, dass er nicht zugelassen war, fehlte die Hälfte. Kofferaumdeckel, Motorhaube, Stoßstangen, Fenster... Innen hat ich nur mal schnell den Fahrersitz eingebaut.


    Und die Spaziergänger, denen ich begegnet bin, haben auch ganz schön dumm aus der Wäsche geguckt :ahhhh:


    Auf freier Pläne kann man sowas meiner Meinung ruhig mal machen. Ok, rechtlich ists auch verboten. Ist halt ´ne Gewissens- und Etikfrage.


    Ansonsten bin ich da auch gegen, genau wie Alk am Steuer.

    Einmal editiert, zuletzt von michaelm16v ()

  • #13

    Also in den Urlaub würde ich ohne Zulassung nun auch nicht
    fahren, aber mal die Dorfstraße hoch und runter oder den
    Waldweg bei der dicken Eiche entlang, um das Mopped
    mal durchzublasen, was ewig inner Scheune steht.. also da..
    würde ich nun auch nicht zur Zulassungstelle rennen.. o)


    Man sollte das Risiko halt abschätzen, niemanden umkacheln
    und sich nicht erwischen lassen.. so wie Champagner schon meinte.. o)

    Suche (stand 12/2014):
    +++ Kadett-E Caravan Himmel
    +++ Kadett-E Caravan Frisco/Club-Spezial Schürzen (v+h)
    +++ TSW Imola 15" - 17" mit LK 4x100

  • #15

    Ohne Anmeldung oder Kennzeichen zu fahren hat zwei Folgen.


    1. Fahren ohne Versicherungsschutz
    2. Steuerhinterziehung


    Und wie hier gesagt wurde, wenn man mal ein
    Bauteil anbaut und nicht sofort eintragen lässt,
    erlischt
    1. Die Betriebserlaubnis
    2. somit auch der Versicherungsschutz,
    es ist also ganauso zu betrachten als wenn der Wagen
    gar nicht angemeldet wäre.


    Nur dass dort solange der Kat nicht leergeräumt
    ist es zu keiner Steuerhinterziehung kommt.

  • #17

    Bin auch kein Unschuldslamm,mal ne probefahrt die strasse hoch und runter....


    Ist aber ein unterschied wo man wohnt.Klar in einer Grosssatdt kannste das nicht bringen,aber wie hier bei uns in einem kleinen Kaff juckt das niemand.


    @ Turbo D


    wenn das mit den 625.- die sache gegessen ist,dann bezahl und gut ist.Sieh es als Lehrgeld


    mfg

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