Was soll man tun??

  • #11

    Genauso ein Fall ging grade erst durch die Presse.


    Allerdings hat da der Verkäufer das Fahrzeug, welches ihm für einen zu kleinen Preis versteigert wurde für einiges mehr verkauft und durfte nach der Verhandlung den Verkaufserlös an den eBaykäufer abdrücken.


    Micha hat recht, das einzigste was eBay macht, die schicken dem verköufer ne Email und verwarnen den. Das wird den Verkäufer allerdings nicht interessieren.


    Ich werd dem gleich mal ne Email schicken und auch gleich mit RA drohen.

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

  • #12

    So, der Verkäufer hat sich nach meiner Drohemail gestern Abend heute Morgen mal per Email gemeldet.


    Der ist doch tatsächlich der Meinung er könnte jetzt verlangen, dass ich das Fahrzeug bis Morgen Mittag abhole. Der muss angeblich bis Morgen wech, da ihm die Scheune in der das Fahrzeug steht wegen fehlender Zahlung gekündigt wurde. Weiterhin meint der, ich hätte ja auch ins Telefonbuch gucken können um ihn anzurufen und der Standort Alsfeld/Eifa wüprde ja in der Beschreibung stehen. Er wäre ja auch das ganze WE zu hause gewesen


    Ja ne is klar. Ich warte auf ne Nachricht bezüglich des GENAUEN Standortes von ihm und soll dann auch noch anrufen bzw. auf blauen Dunst hinfahren???


    Entschuldigt mal, aber wie B*** ist der eigentlich?? Das Wort habe ich extra nicht ausgeschrieben, da es ansonsten ne Beleidigung wäre.


    Als ich ihm dann sagte, er hätte ja auch bei mir anrufen können weil ich ihm ja in meiner ersten Email meine Telefonnummer genannt habe sagte er, er würde grundsätzlich nicht auf Handynummer anrufen.


    Also hat er meine Email vom 04.03.2007 erhalten und sich aus Dickfälligkeit nicht bei mir gemeldet.


    ich hab nun auch keien Lust mehr mich aufzuregen. Der kann nun seine Karre behalten und damit glücklich werden.


    Mein Rechtsanwalt hätte ihm zwar gerne das passende geschrieben, aber wenn der schon nicht in der Lage ist seine Scheunenmiete zu Zahlen, würde auch die Rechnung meines RA ins Leere laufen und ich müsste wiedereinmal meine Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Und dazu hab ich momentan keine Lust, da die sowieso ne andere Sache bezahlen müssen, da bei dem anderen Typen auch nix zu holen ist.

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

  • #13

    Na nu, jetzt begreif ich aber nicht, warum du nicht hinfährst und die Kiste holst??? Das ist doch das was du wolltest? Sorry, aber ich habe irgendwo weiter vorn den Tipp gelesen mit dem Örtlichen usw. vielleicht hättest du weniger schimpfen, sondern mehr agieren sollen??? Telefonnummer raussuchen, anrufen usw. Egal schade um den Benz.

  • #15

    und außerdem kann man nicht erwarten das leute 24 stunden am tag am rechner sitzen und auf emails warten ;) und jetzt fahr mal den benz holen sonst kannst noch die entsorgung zahlen weil du ja offizieller besitzer mit einem gültigen kaufvertrag bist....

    [COLOR=#FF00100]WEBER - MUSIK FÜR MÄNNER !!![/COLOR]


  • #16

    ich denke , dass der Verkäufer den Wagen für den Preis nicht abgeben will ,


    ich hätte den Wagen aus Prinzip abgeholt , der Verkäufer hätte sich zu Tode geärgert , und das wäre mir wert .

    :brumm:umbau auf Autogas/LPG? frag mich. :hallo:

  • #17

    Das Problem mit dem von heute auf morgen abholen ist ja ganz einfach das ich selber ja nicht fahren darf und ich würde außerdem mit nem Fahrzeug nach der Standzeit nicht einfach so mal mehrere 100 Kilmeter fahren. Dafür muss ich mir dann, wie ich es ja für letztes WE hatte, nen Kumpel mit nem passenden Zugfahrzeug und nen Anhänger besorgen.


    Weil, da der ja doch einiges wiegt, kann man nicht einfach so z.B. nen Vectra als Zugfahrzeug nehmen.


    Ich sehe es nicht, ein, dass so einer wie der erst meint so Dickfällig zu sein, und sich nicht meldet und dann Forderungen wie "Morgen mittag muss der weg sein" stellt.


    georgie


    Ich muss für die Kiste garnichts bezahlen, da er gegen den Kaufvertrag verstoßen hat indem er mir nicht den genauen Standort genannt hat.


    Da er ja meine erste Mail ja auf jeden Fall bekommen hatte (denn sonst wüsste er ja nicht, dass ich dort meine Han dynummer angegeben habe), ist jeglicher Anspruch gegen mich verwirkt (Auskunft meines Rechtsanwaltes).


    ich hab mich jetzt nunmal so entschieden, dass der seine Kiste behalten kann.

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

  • #18

    Aber sein plan ist anscheined aufgegangen. du hast dich grün und blau geärgert einige male mit dem RA telefoniert und was ist rausgekommen? Nix. Würd mir an deiner Stelle bis zur nächsten Woche ein ordentliches Zugfahrzeug plus Hänger besorgen und die Kiste abholen.


    Hast du den Verkäufer auch nach seiner Telefonnummer gefragt? Oder gehts du davon aus das der Verkäufer verpflichtet ist dich anzurufen?

    [COLOR=#FF00100]WEBER - MUSIK FÜR MÄNNER !!![/COLOR]


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