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#23 Ich persönlich halte zwar auch nichts von unzulässigen Leuchtmitteln im öffentlichen Straßenverkehr (wie schon gesagt wurde, kann es da MÄCHTIG MÄCHTIG Ärger für geben), aber wenn Du so unbedingt die LED's drin lassen möchtest, warum steuerst Du die LED's dann nicht einfach über ein Relais an ?? Wenn das Relais nicht schaltet (also Licht aus), dann kann da auch kein Strom bei den LED's laden, auch nicht nur kurz oder wenig... somit kann da auch nix mehr aufleuchten solange Du das Licht nicht einschaltest.
...könnte mir dann höchstens noch vorstellen, das die Kabel als ne Art Antenne funktionieren und die LED's z.B. auf Funkwellen (Handy, CB-Funk, usw.) reagieren und aufflackern.
Gruß Music.
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#25 ZitatOriginal von tobee
die einzige lösung für dein problem wird das rückrüsten auf herkömmliche birnen sein! die check funktion bei can-bus fahrzeugen kann erstens mal nicht deaktiviert werden, auch nicht vom opel händler mit dem tech 2!
falls du versuchen solltest die leitungen für das check kontroll system zu finden und abzuhängen wirst du enttäuscht sein! das geschieht alles über die normalen leitungen![...]
[...]Also so wie ich es schon fast vermutet hatte.
Wenn die CC über die Normalen Leitungen arbeitet kann man das mit den LEDs komplett knicken.In so einem Moment freu ich mich immer über die Leute, die sagen "Ja, mein Auto muss voll mit Elektronik sein. Umso mehr, umso sicherer"
Aber das nie jemand einen Ersatzblinker oder Bremslicht benötigt hat ist völlig egal.
Ein Bremslicht reicht doch völlig, zumindest vorrübergehend.
Und ein defekter Blinker...
Die Funktion ist für Leute die sowieso keinen Blinker haben völlig unnütz. Zumal immernoch das Thema Sicherheitsabstand angesagt sit. Damit ist es völlig egal ob dein Blinker gerade Funktioniert oder nicht. Denn wenn dir einer draufkracht, war er zu schnell oder hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten.
Und so eine Lampen-CC kann man sich mit Primitiven mitteln selber bauen. Das material dafür würde wenige Cent kosten. Vorteil wäre, dass man dann LED´s einbauen könnte. Aber es wird in Zukunft noch mehr Technischen schnickschnack geben.
Als ich letztens auf so einer kleinen Neuwagenmesse war hab ich Motoren gesen, wo ich dachte, dass das ein Witz sein soll. Alles komplett versteckt und eingebaut. Ka, wo man da Öl nachfüllen kann...
Da brauch man für jeden Scheiss einen Fachmann.Aber wer damit Glücklich ist...
Jedem sein eigenes Ding.
Gruß ChrisPS: Ich hab eine lustige Idee für mein Auto
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#26 ZitatOriginal von BigMcDonalds
Denn wenn dir einer draufkracht, war er zu schnell oder hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten.
So einfach ist die Aussage dann doch wieder nicht...
wenn einer nach links zieht, ohne nach hinten und seite zu gucken, dann kracht es auch schnell und dann hat sicherlich NICHT der Hintermann schuld !
Da kann der submach/Soeren Dir ein Liedchen von singen ! ...wegen so nem Volldeppen ist sein (ehemals) super erhaltener Kadett-E Champion nun ein Totalschaden.Immer schön brav VOR dem Spurwechsel in die Spiegel schauen, Schulterblick machen und vor allem den Blinker setzen !!!
Gruß Music.
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#27 ZitatOriginal von Music-Boy
So einfach ist die Aussage dann doch wieder nicht...
wenn einer nach links zieht, ohne nach hinten und seite zu gucken, dann kracht es auch schnell und dann hat sicherlich NICHT der Hintermann schuld !
Da kann der submach/Soeren Dir ein Liedchen von singen ! ...wegen so nem Volldeppen ist sein (ehemals) super erhaltener Kadett-E Champion nun ein Totalschaden.Immer schön brav VOR dem Spurwechsel in die Spiegel schauen, Schulterblick machen und vor allem den Blinker setzen !!!
Gruß Music.
mein Beileid an die Beiden.
Wenn es Nachts ist und der Überholende kein Licht an hat, ist der Auffahrer schuld. Ebenso, wenn dieser betrunken ist. Teilschuld o. Vollschuld: Eine Tüv-Pflichtige modifikation nicht eingetragen, das Fahrzeug ohne Versicherungsschutz gefahren ist.
Ich denke, wenn man immer weiter ausholt, gibt es kein EndeZum defekten Blinker.
Entsteht ein Unfall gib es 2 Regeln.
1. Vor Fahrtantritt sind alle Beleuchtungen auf Funktion zu prüfen (so ähnlich wie Anschnallen).
Theoretisch müsste der Unfallgegner bzw. seine Versicherung beweisen können, dass die Birne schon vor Fahrtantritt defekt war. Nur dann könnte man dem Vorderman zumindest eine Teilschuld zuweisen. Aber wie heisst es so schön: "Der Angeklagte ist so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wurde."
Hinzu kommt, dass bei einem Auffahrunfall meist als erstes die Rückleuchten und die Stoßstange dran glauben müssen.
Somit fast unmöglichAlos IMMER Zeugen suchen bei einem Unfall
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#28 Nun, so schrecklich ist es nun auch wieder nicht.
Es ist problemlos nachweisbar, ob eine Glühbirne zum Zeitpunkt der Zerstörung leuchtete oder nicht. Ebenso läßt sich feststellen, ob sie zum Unfallzeitpunkt bereits defekt war oder nicht. Alle diese Fälle lassen sich am Glühfaden erkennen.
Tja... Und wer keinen Glühfaden hat, weil unzulässige LED eingebaut waren, braucht anschließend nicht weinen, wenns teuer wird.
Was die Frage nach "einfach abnehmen lassen beim TÜV" angeht: Bei den heutigen LED-Scheinwerfern ist der ganze Scheinwerfer in seiner Form zugelassen. Dort nun Glühbirnen einzubauen wäre eine erloschene BE.
Einen umgerüsteten Scheinwerfer oder Rücklicht abnehmen zu lassen, dürfte das Jahreseinkommen vieler Mitleser hier sprengen - meines inklusive (Lichttechnische Gutachen, Bruchtechnische Gutachten etcpp).
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