cleane türen

  • #5


    und?was nützt dir das?haste was eingetragen was rechtlich nicht okay ist und du und dein Onkel kriegen ne Analdehnung.........

  • #7

    ja das das technisch machbar ist, ist kein problem soweit bin ich ja, aber habe die letzten tage bei ebay nen kadetten gesehen der hat geschriebn das er das eingetragen gekriegt hat, habe ihn angeschrieben aber leider keine antwort erhalten.
    aber das muss doch irgendwie machbar sein oder nicht?
    nichts ist unmöglich...

  • #8

    in Hamburg gibt's ne Firma die das einträgt.


    Un der genaue Gesetzestext lautet:
    Die EG-Richtlinie 96/27/EG, Anh. II fordert, daß es nach dem definierten seitlichen Aufprall möglich sein muß, ausreichend viele Türen ohne Werkzeug öffnen zu können, damit alle Insassen das Fahrzeug verlassen können. Dabei dürfen erforderlichenfalls die Sitzrückenlehnen oder Sitze verschoben werden, d.h. ein Entfernen der Griffe an den vorderen Türen wäre für Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.1998 grundsätzlich nicht möglich. Im Sinne des §30 StVZO soll dieser Sachverhalt jedoch auch auf ältere Fahrzeuge angewendet werden.
    Unter den oben genannten Gesichtspunkten ist eine entsprechende Begutachtung aus Gründen der Verkehrssicherheit zukünftig abzulehnen, wenn die Einhaltung der RL 70/387/EWG nicht nachgewiesen ist, oder nicht noch mindestens an den vorderen Türen Griffe verbleiben.


    QUELLE: <a href="http://www.pagenstecher.de/showtopic.php?threadid=137256&highlight=Gutachten" target="_blank">http://www.pagenstecher.de/sho…37256&highlight=Gutachten[/url]

  • #9

    hi


    also ich meine das man das eingetragen bekommt.
    und zwar wenn du her gehst und so nen motor nimmts, den man auch nimmt um ne heckklappe zu cleanen.
    und nen schalter bauste unter deine spiegel damit du wenn du da drauf drückst die tür auf springt.
    so müsste man das eingetragen bekommen.......


    hab ich irgendwo schonmal gelesen das ganze weis aber leider nimmer wo genau.


    vielleicht hilft dir das ja weng weiter.

    16V...verleiht Flügel

  • #10

    Beim 5-türer gibt es Sachverständige, die eine positve Begutachtung durchführen für die hinteren Türen (wenn vordere Sitze umklappbar etc.). Beim 3-türer ist dies aus den o.g. Gründen nicht möglich.


    SLS hat mal ein "Kit" angeboten, bei dem eine mechanische Metallschlaufe verwendet wurde, welche zwische Scheibe und Dichtungsgummi herausstand. So wäre ein Öffnen der Tür möglich gewesen.
    Das ganze gab´s dann dort auch mit dem Segen des aaS.


    Generell ist dieses Thema auch unter den Sachverständigen sehr umstritten. Selbst mit Eintragung hast du sicher häufig Probleme damit. Sei es bei der HU oder in einer Kontrolle...
    Das Thema hatten wir zufällig gestern auf einer Fachtagung "Verkehr" bei der auch Prüfer diverser Überwachungsorganisationen anwesend waren.

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