Komplette Neuzulassung Kadett E mit Umbau-Bitte um Infos

  • #1

    Hallo,


    Wie ist das jetzt ganz genau mit der Neuzulassung wenn ein Auto schon mehr als 3 Jahre abgemeldet ist?
    Ich besitze den Fahrzeugbrief, an dem ist ein grüner Zettel (brauche ich den noch?), auf dem steht das ab einem besteimmten Zeitpunkt (oktober 2005) keine verlängerung mehr möglich ist. Aber das ist ja nun mit den neuen Gesetzgebungen sowieso nicht mehr gültig, oder? Wie würde das mit dem Zulassen nun laufen?


    Nun habe ich noch was. Habe dem Wagen eine Verbreiterung verpasst die fest mit der Karosse verbunden ist. Es sind keine scharfen kannten uns an dem man sich weh tun könnte. Laut Tüv vor 3 Jahren wäre das ok. Also habe die Verbreiterung nur gebaut nachdem ich das mit dem Dekra Spezi besprochen habe.
    Nun habe ich eine sonderanfertigung der hinteren Stoßstange. Die sieht von Außen wie original aus, ist nur etwas breiter, da das Auto ja auch breiter geworden ist... Die Stoßstange hat eine Firma gebaut die dafür qualifiziert ist und auch das entsprechende Material hat welches im Fahrzeugbau zugelassen ist. Habe dazu auch einen Schein von der Firma der das Bestätigt.


    Nun macht das jetzt irgendwie in einer Hinsicht probleme mmit der Zulassung? Kann das JEDER Tüv/Dekra Mensch machen oder geht das nur in einer bestimmten Anstalt.

    Zitat: "Blöde Fragen gibt es nicht, Dumme Antworten schon eher, die Helfen dann auch nicht weiter."


    Mein Alltagsauto, ein Laguna 2 Ph1 Bj 2002, das Schrauberfreundlichste Fahrzeug schlechthin...

  • #2

    also ganz normal HU in Verbindung mit ner &21 Abnahme unter Vorlage des Schreibens der Firma..
    Mehr nicht

  • #3

    Da der Wagen seit drei Jahren oder länger abgemeldet ist musste zum Tüv oder ner anderen Anstalt fahren und eine Vollabnahmne machen lasen sowie die Eintragungen und dann anmelden und spass haben.

  • #4

    Aber es gibt doch diese neue Gesetzeslage, nachdem eine
    Vollabnahme nur nötig ist, wenn der Karren länger als 7 Jahre
    abgemeldet war. Ansonsten nur TÜV und los..


    Die Frage ist halt, was ist mit Autos, die vor dieser neuen
    Regelung abgemeldet wurden, müssen die nach 18 Monaten
    trotzdem neu abgenommen werden, oder gilt für diese
    die neue Regelung.. ?!

    Suche (stand 12/2014):
    +++ Kadett-E Caravan Himmel
    +++ Kadett-E Caravan Frisco/Club-Spezial Schürzen (v+h)
    +++ TSW Imola 15" - 17" mit LK 4x100

  • #5

    Das gilt aber nur soweit mir bekannt für Fahrzeuge die nach dem 1.3 diesen Jahrees abgemeldet wurden und nicht für die Wagen die bereits Abgemeldet waren vor inkraft Treten der Gesetztesänderung.

  • #6

    Aha! Klingt alles sehr gut. :)


    Vor 3 jahren hätte ich nämlich noch extra mit meinem Wagen in die Dekrastelle 70km entfernt fahren müssen um die Stoßstange eintragen zu lassen. Also die EInzelabnahme konnte nur die Dekra (in Gera/Thüringen) machen. Hier in Schleiz wäre das nicht gegangen. Naja dann bin ich guten Gewissens wenn das so einfach geht :)


    tbone


    ich glaube mal gehört zu haben das die Regelung auch für solche Fälle gilt. Also mir wurde erzählt das es kein Problem sei das Auto wieder zu zulassen wenn es auch schon VOR der Regelung in abgemeldet wurde.


    AscO


    EIn User hier im Forum hatte berichtet das sein Kadett 3 Jahre abgemeldet war und jetzt dies jahr wieder anemeldet wurde. Einfach zum Tüv und fertig.
    Ich war mir nur nicht sicher ob das in meinem Falle auch so sei.

    Zitat: "Blöde Fragen gibt es nicht, Dumme Antworten schon eher, die Helfen dann auch nicht weiter."


    Mein Alltagsauto, ein Laguna 2 Ph1 Bj 2002, das Schrauberfreundlichste Fahrzeug schlechthin...

    Einmal editiert, zuletzt von Martininii ()

  • #7

    Martininii
    Klingt mir zumindest logisch, ich meine vorher war die Zeit
    halt 18 Monate und nun sind es 7 Jahre, könnte also egal
    sein, wann das Auto abgemeldet ist, aber AscO meint ja,
    es ist nicht egal.. nun, man müsste das mal irgendwo
    nachlesen können.


    Mir persönlich geht es unter Anderem auch um das Nummern-
    schild, das würde ich halt gerne behalten und dazu halt nicht
    extra nach 18 Monaten den Wagen wieder zulassen. Oder
    kann man sich das Schild irgendwie reservieren lassen !?

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  • #8

    Guck hier ist der user. In meinem anderen Thread Kadett E Meinungsumfrage auf der letzten Seite stehts mit dem Tüvstempel.

    Zitat: "Blöde Fragen gibt es nicht, Dumme Antworten schon eher, die Helfen dann auch nicht weiter."


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    Einmal editiert, zuletzt von Martininii ()

  • #10

    muss was in den raum werfen.


    Die Reglung gilt nich terst für fahrzeuge ab dem datum.
    War beim Tüv Nord bei uns in Oberhausen und habe mich erkundigt.


    Das auto darf nicht länger als 7Jahre stillgelegt sein. Um es mit einer normalen Hu+Au wieder flott zu machen.


    Also lasst euch nicht dusselig machen wen jemand sagt ihr braucht en Vollabnahme.


    Bei deinem fall normale hu + Au und sonder eintragung gemäß §21

    Posted by: KiLLiNGFREZZi

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