hmm wie uns bekannt ist (hier in abyern) sinds 8 cm an einem tragenden teil, plastik ist egal und in österreich sind es 11 cm am tragenden teil was die haben müssen. bisher gabs mit tieferen autos 8-11cm noch nie probleme egal ob polizei oder tüv. ich mein ich hab vorne komischerweiße 9,5 cm am tragenden teil und bisher hat sich nie was gefehlt. auch bei anderen nicht.
7 cm Bodenfreiheit???
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#15 Noch eine Anmerkung zu den 50cm für die Scheinwerfer: Gemeint ist hier das Maß von der Fahrbahn bis zur Lichtaustrittskante der Scheinwerfers. Das ist nicht die Unterkante der Scheinwerfers, sondern diese liegt fast in der Mitte des Scheinwerfers. Das hat man mir jedenfalls mal so erklärt.....
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#16 ZitatOriginal von jguembel:
Noch eine Anmerkung zu den 50cm für die Scheinwerfer: Gemeint ist hier das Maß von der Fahrbahn bis zur Lichtaustrittskante der Scheinwerfers. Das ist nicht die Unterkante der Scheinwerfers, sondern diese liegt fast in der Mitte des Scheinwerfers. Das hat man mir jedenfalls mal so erklärt.....
Hm das wäre ja ein ganz neuer Aspekt! Weiss da wer genaueres???
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