mein unfall - ein streitfall

  • #1

    hi jetzt gehts los :)


    mein unfall isn richtiger streifall geworden.


    Passiert is es ja folgendermaßen.


    70er zone: ich fahr ca 100. vor mir ein fahrzeug


    100er zone. ich scher aus und überhol. er gibt auch gas. ich komm nich mehr rein. den rest kennt ihr ja.


    so wer ist nun im recht. laut stvo darf einer der überholt wird nicht weiter beschleudingen.


    sein verteidiger meint. klar darf er beschleunigen da ein wechsel von 70 auf 100 war.


    wie seht ihr das?? das er kurz beschleunigt is ja klar. aber wenn er dann sieht das ich neben bzw schon fast vor ihm bin muss er doch langsam tun bzw sein tempo halten und nich weiter beschleunigen. klar hätte ich nich 100 fahren dürfen wo 70 war, aber das weiß erstens keiner und zweitens hat es mit seiner beschleunigung nix zu tun. ich war schneller und hab überholt und in meinen augen hat er nich zu beschleunigen.


    im moment sieht es so aus als ob ich die sache verliere was mit absolut nicht runter geht.

  • #2

    Also ich sehe DICH im recht weil beschleunigen hin oder her....man muss nicht 100 fahren, man KANN 100 fahren! Zeig mir mal ne regel wo drin steht das man ab schild sofort beschleunigen soll! Und dazu noch wenn man überhohlt wird :bloed:


    Armes Deutschland, es wird sich nur nach gesetz verhalten und nicht nach der jeweiligen situation *kopfschüttel*


    Gruß Jannik

    Das ist so, als würdest du John Wayne mit dem Cowboy der Village People vergleichen!

  • #3


    Ne Regel das man am Schild direkt beschleunigen soll gibt es so zwar nicht, dennoch darf man auch nicht rumschleichen. Wenn 100 erlaubt sind, dann müsste man mind. 90 fahren, darunter kann man wegen Verkehrsbehinderung angezeigt werden. Man darf nur 5% schneller fahren als erlaubt, genauso aber auch nur 5% langsamer.

  • #4

    Hää ?!.. Auf einer 100er Strecke darf ich ja wohl auch
    gemütliche 70 fahren. Was ist wenn ich mein Auto vollgeladen
    habe, meiner Oma sonst schlecht wird oder die Freundin
    auf dem Beifahrersitz Angst hat.. ?!.. Da wird mir wohl niemand
    vorschreiben, wie schnell ich zu fahren habe.. oder ?!


    Da zählt man dann halt zu den Verkehrsteilnehmern mit
    minderer Geschwindigkeit, wie Traktoren, Mopeds, Busse oder
    sonstwas, was eben eher gemächlicher vorwärts geht.


    Zur Sache ansich, das ist irgendwie immer so. Die Rechtslage
    bei solchen Unfällen oder Verkehrsvorkommnissen ist selten
    100% eindeutig. Ich habe das selbst schon zweimal gehabt.
    Irgendjemand findet immer irgendwie einen Weg, Dir mehr
    Schuld überzuhelfen, als man zuerst glauben würde.


    Einmal ist mir ein Taxi während ich auf der Straße gemütlich
    wendete (also keine Raserei), "einfach" vorne reingefahren.
    Ok, ich hatte die Taxe zwar wirklich übersehen, aber der Fahrer meinte
    noch zur Polizei, er hätte gesehen, dass ich Ihn nicht
    gesehen habe. Hallo ?! Ich meine, das ist doch Verstoß
    gegen §1, gegenseitige Rücksichtnahme usw.. aber musst
    nicht denken, dass der irgendwie auch nur 1% Schuld
    bekam, nichtmal, wenn er praktisch absichtlich in mich
    hineinfuhr.


    Sone Geschichten sind halt wirklich ätzend, ich drück' Dir
    die Daumen, dass Du da möglichst gut bei weg kommst.


    Was mir noch einfällt, solange Dein Auto aber definitiv
    nicht funktional astrein war, hast Du Dich eig. auch nicht
    zu beschweren. Man muss einen normalen Überholvorgang
    halt so abbrechen können, dass der Wagen dabei nicht
    ausbricht, da liegt die Schuld schonmal klar auf Deiner
    Seite. Weiterhin hättest Du nicht unbedingt überholen
    müssen. Also.. Dein Anwalt der sollte schon ein guter
    Rechtsverdreher sein, um Dich da auch nur mit Teilschuld
    rauszuboxen.. o(

    Suche (stand 12/2014):
    +++ Kadett-E Caravan Himmel
    +++ Kadett-E Caravan Frisco/Club-Spezial Schürzen (v+h)
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    2 Mal editiert, zuletzt von tbone ()

  • #5

    Hallo, ich habe dir mal folgendes raus gesucht LINK
    schau unter punkt 6 nach. du bist eindeutig im recht. ich hoffe das hilft dir weiter.
    MfG
    Rennhirsch

  • #6

    Also da bin ich auch ganz deiner Meinung, denn wie ich die StVo kenne muss dich der jenige reinlassen, jedenfalls gilt dieses Prinzip auch bei reißverschluss verfahren, also hattest du vorfahrt, er muss dich vorbei lassen !!!

  • #7

    die stvo sagt aber auch das du mindestens 20 km/h schneller sein musst als das zu überholende fahrzeug.also auf gut deutsch der zu überholende dürfte in diesem fall höstens 80 gefahren sein.

    Jedem das seine!!!

  • #8


    Wobei Punkt 2 dieses Links ihm selbst wieder den schwarzen Peter zuschiebt ;)
    Zumal man eh nur dann überholen sollte, wenn genug Platz da ist.... und der Gegenverkehr ist hier sicher nicht vom Himmel gefallen....

  • #9


    wieso? ich sehe da keinen Fehler, hätte der andere net beschleunigt wäre doch niemand gefährdet worden. Ich mein ich war net dabei, aber so hört es sich zumindest an. Und er war auch laut seiner aussage schneller als der andere, da dieser ja erst beschleunigt hat als der Überholvorgang schon eingeleitet war....
    Ich halt mich da nur fest an dem was er sagt... und wenn das soweit stimmt, hat er keine schuld...

  • #10

    Der andere hat beschleunigt, weil die 70er Zone zu Ende war. Damit hätte er rechnen müssen und einkalkulieren, das sein Überholweg dadurch länger wird.
    Sowas passiert halt schonmal, gerade mit Motorradfahrern habe ich das in letzter Zeit öfter erlebt... 50er Zone zu Ende, ich beschleunige und der beschwert sich hinter mir, weil ich aufeinmal weg bin und er wieder rein muss :rolleyes:
    Also doch vielleicht mal ein bisschen nachdenken und in solchen Situationen dahinter bleiben ;)

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