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#22 Legal ist es und man muss es eintragen lassen. ABER, das Problem bei der ganzen Sache ist, bei ner serienmässigen Wärmeschutzverglasung hat man schon fast die höchste Tönung für die Frontscheibe erreicht. Mehr geht nur mit dem augenärtzlichen Gutachten und ob da jeder so leicht ran kommt? Ausserdem muss das einmal im Jahr erneuert werden.
Aber ich glaube, das hat jetzt wenig mit dem eigentlichen Thema zu tun
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#23 Also...die Windschutzscheibe is ja eigentlich so ne Sache für sich! ICH würde die niemals dunkler machen...dafür kauf ich mir lieber ne ordentliche Sonnenbrille!
Aber wir haben das mal alles am Astra Kombi vom Kolegen durchgemacht und hintenrum war alles 90% (bis zur B Säule), die Fahrer und Beifahrer waren 25%. Dann bekamen wir ein Gutachten über die Art der Arbeiten mit und gegen 150Euro Pfand das Messgerät zur Analyse! Dann hat der Tüv-Mensch gemessen, geguckt und eingetragen! :]
Bei dem Astra war der Innenraum nachher so abgedunkelt, dass man den Fahrer kaum noch erkennen konnte...das mal zur Tönung der Windschutzscheibe!
Kann dieses Verfahren nur empfehlen...
MFG -
#24 Das mit dem augenärztlichen Gutachten ist so ziemlich der grösste Unsinn den ich je gehört habe.
Schon mal was von Sonnenbrillen gehört ?!
Tönungsfolie an den vorderen Seitenscheiben und an der Windschutzscheibe ist laut Strassenverkehrsordnung eindeutig untersagt, ob mit oder ohne ärztlichem Gutachten.
Zum Glück sitze ich am PC, sonst wäre ich vor gelächter glatt zusammengebrochen.Man bekommt sicher einiges per Ausnahmeregelung eingetragen, aber ausgerechnet wegen den Augen, wo es Brillen gibt, bekommt man keine Folie eingetragen.
Das ist echt klasse was man hier so ab und zu liest
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#25 ZitatOriginal von BJ Hunnicutt
Dark AngelDas mit dem augenärztlichen Gutachten ist so ziemlich der grösste Unsinn den ich je gehört habe.
Schon mal was von Sonnenbrillen gehört ?!
Tönungsfolie an den vorderen Seitenscheiben und an der Windschutzscheibe ist laut Strassenverkehrsordnung eindeutig untersagt, ob mit oder ohne ärztlichem Gutachten.
Zum Glück sitze ich am PC, sonst wäre ich vor gelächter glatt zusammengebrochen.Man bekommt sicher einiges per Ausnahmeregelung eingetragen, aber ausgerechnet wegen den Augen, wo es Brillen gibt, bekommt man keine Folie eingetragen.
Das ist echt klasse was man hier so ab und zu liest
ich sags mal so, man kann sowas auch anders verfassen! ausserdem habe ich sowas vor jahren auch mal gehört und das sogar von einem tüv-sachverständigen! allerdings gehe ich davon aus, das sich da auch wieder einiges geändert hat!
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#29 tja stance da liegst du wohl leider flasch!!!!!! siehe sich einer mal diese hp an: http://www.no-limits-germany.de/news.html geht dann unter automobile und ihr werdet es finden!!!!!!
sorry für den weiteren off-topic eintrag aber das musste sein!!!
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#30 offtopic: vorne und den seiten darf man bis zum gewissen grad einfärben lassen, in einer opel zeitschrift stand mal was von familie rosa sieht rot war ein corsa b mit roten scheiben...
hier aus der gegend...
das ist also erlaubt,...
und wegen den scheinwerfer, die haben kein E zeichen..
ich denke wenn man davon mehrere kauft, der tüv dafür selber ein gutachten erstellt, was ja sicherlich 1000 € kostet denke ich mal wegen leuchtradius usw und splitterbruch usw also crashverhalten,... bekommt man diese auch eingetragen...
aber lohnt sich das?
Deshalb nehmen ja viele die Polo Scheinwerfer...
einzige wenn man die hinterher selber vertreiben würde mit den erstellten gutchten vllt..
oder Massenbestellung und dann die kosten teilen...aber auch da bleibt man noch auf ne Stange Geld übrig denkge ich...
greatz -
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