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#32 Zitatin einer opel zeitschrift stand mal was von familie rosa sieht rot war ein corsa b mit roten scheiben...
Zitatvorne ist folie sowieso von ar***! aber trotzdem darf man immer noch die vorderen seitenscheiben zu 20 oder 25% tönen....aber nur mit der lasur...nich mit folie!!!
Wie Naiv seit ihr eigentlich ? Glaubt ihr alles was in Zeitungen steht ? Bzw. was die leute den Redakteuren verklickern ? Wenn ja, tuts mir leid.
ZitatGenerell kann man sagen das die Polizei einem die Karre stilegt wenn wenn Folie auf den Scheiben vorn drauf ist und mit Lasur ebenso. Egal wie dick und wie dunkel! Mal abgesehen von klarer Splitterschutzfolie. Vergesst einfach Folie vorn und eintragen lassen! Iss besser so!
So siehts aus, man kanns nit oftgenuch wiederholen und es gibt keine ausnahmen. Alles andere iss einfach nich legal
§ 40 StVZO
Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. [blink]Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.[/blink]
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