Schwarze Rüllis fürs Cabrio

  • #1

    Hi Leute,


    hab da mal ne Frage zu schwarz lasierten Rückleuchten fürs Cabrio. Ich wollte mir lasierte holen und meine Irmscher ein bisschen schonen und in den Schrank legen. Jetzt die Frage:


    Ist das dann legal wenn der Tüv sie einträgt auch wenn sie nur lasiert sind?
    Woher bekomm ich die und wieviel dürfen sie kosten?


    Wenn jemand noch welche fürs Cabrio hat, bitte PN :wink:


    Gruß


    Christian

  • #2

    Ich würd gundsätzlich die Finger von verbastelten Leuchten lassen... egal ob Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten... selbst wenn Dir nen Tüv das einträgt, ist es nicht zulässig.


    Gruß Music.

    Einmal editiert, zuletzt von Kadett-E Schrauber ()

  • #3

    Da kann ich Musik-boy nur zustimmen. Bei lasierten Leuchten erlischt der Versicherungsschutz bei einem Unfall ( wenn du Pech hast zahlst du aus eigener Tasche) und deine Fahrzeug BE ist auch weg.
    Es kann u.a. auch sein das wenn die Freundlichen dich anhalten das es 3 Punkte werden + Geldstrafe da das Fahrzeug so im Straßenverkehr nicht zugelassen ist. Es soll aber auch Leute geben die bis jetzt Glück hatten.


    Aber ist es dir das alles Wert????

  • #4


    es ist zwar schon recht warm draussen, aber der 1.april is noch ein stück weg .... also was soll der schmarrn???


    rückleuchten schonen .... hab ja schon viel gehört, aber da setzts bei mir aus ...


    kontaktiere mal deinen arzt, deine dosis ist zu niedrig :bloed:

    Neid ist die deutsche Form von Anerkennung


    Bayern ist Premiumdeutschland!!


    No Fuckin Mainstream

  • #5


    Danke für deine überaus nette Antwort :rollin:


    Die Irmscher vom Cabrio sind halt bisschen teuer, darum hab ich hier ja nur höflich nach der legalität dieser Sache gefragt. Höflichkeit ist eine Tugend!


    Gruß


    Christian

  • #6

    Zur beantwortung einer solchen Frage zum Thema Lasieren, hätte dir 1. der Gesunde Menschenverstand sagen müssen das es illegal ist und 2. gibt es Suchmaschinen und Suchfunktionen, in denen genau dieses Thema schon Millionenfach behandelt wurde.

  • #7


    das is mir schon klar, aber du hast ja offensichtlich das geld dafür ausgegeben ... also frag ich mich, warum in den schrank legen???? man kann sein geld auch sinnvoller anlegen ...
    und wenn dir einer hinten reinsemmelt, dann kostet das das x-fache von den leuchten .... zumal wo liegt der verschleiß bei heckleuchten???

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    No Fuckin Mainstream

  • #8

    naja, verschleiß gibt es ja nicht, das hab ich ja auch nicht gemeint. Wenn mir einer reinfährt, ist alles kaputt, das ist mir auch klar. Es hat ewig gedauert, ein zusammenpassendes paar zu bekommen. Ist ja auch jetzt egal, meine Frage ist ja beantwortet :wink:


    Gruß


    Christian

  • #9

    Hi,
    auch wenn deine frage beantwortet ist, wollt ich nur mal sagen das eingetragen halt eingetragen ist und es dadurch als "originalteil" zählt weil sobald es im fahrzeugschein steht ist es erlaubt, auch wenn einige freundliche wachtmeister es besser wissen umsonst würde der tüv das nicht eingetragen, wenn du einen findest der es macht aber naja fürn bissl mehr kohle....

    Wer nichts hätt, der fährt Kadett

  • #10

    Das ist so nicht wahr!
    Wenn du mit lasierten RL´s erwicht wirst und diese Eingetragen sind kann die Rennleitung mit dir zu einem Tüvler fahren und dieser sagte dann NEIN ist nicht. Dann hast du die Ar..karte und kannst mal ebend richtig Kohle dalassen. Denn ein Gutachter der dafür zuständig ist kostet ca 1000€.
    Wer dir erzählt hat das eingetragen eingetragen ist ist nen Schwätzer!


    Leute die etwas "älter" sind und aus dem Kreise NRW werden sich bestimmt noch an die "Aufräumaktion" bei D&W erinnern. Das nur mal zum Thema Eingetragen!

    Einmal editiert, zuletzt von MW.Sec ()

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