Gurte im D
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#9 Hi! Habe mal ein bisschen gegoogelt und bei wikipedia folgendes gefunden: Gurtpflicht
Ich denke, obwohl es Wikipedia ist, wird eine Antwort auf die Frage gegeben... -
#10 kallejay:
Über den Artikel bin ich auch gestolpert.
Hab nochmal ein bißchen weiter geforscht und hab dabei ein Infoblatt des DEUVET (Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V..) gefunden, in dem mal aufgeführt ist, für welche EZ welche Vorschriften gültig sind.Nach STVZO §35a müssen Fahrzeug ab Erstzulassung 01.05.1979 mit Sicherheitsgurten für alle Sitzplätze ausgerüstet sein, auch für die hinteren 3 Sitzplätze (soweit vorhanden).
Daraus schließe ich mal, daß alle in Deutschland zugelassenen D-Kadetten hinten mit Gurten ausgerüstet waren (da Erstzulassungen für Kadett-D erst ab 8/79 möglich)
Deshalb wird man keinen deutschen Prospekt für Kadett-D finden, in dem der D ohne Gurte hinten angeboten wird.
Für den Export mag das anders aussehen:
In Österreich waren Gurte hinten erst ab 1984 und in der Schweiz erst seit 1994 vorgeschrieben.Übrigens:
Die Benutzung der (vorhandenen) Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzplätzen ist in Deutschland seit dem 01.08.1984 vorgeschrieben.georgie:
Vielleicht kannst Du ja irgendwo einen österreichischen Verkaufsprospekt für Kadett-D auftreiben.
Eventuell ist wird dort ja die Ausrüstung der hinteren Sitzplätze ja noch optional angeboten, da ja erst ab 1984 Vorschrift.Schönen Gruß
Thorsten -
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