So ich hole den Thread mal wieder nach vorne damit ich kein neuen aufmachen muss und es passt ja. Vielleicht interessierts hier ja auch einige. Ich hab mich bei Tüv und konsorten wegen nen paar Sachen die ich vielleicht vor hatte schlau gemacht. Ich hab alle Institutionen durch angerufen um dem "Auge des Betrachters" zu entkommen.
Also Stadnlicht im Blinker vorne ist nicht erlaubt weder gelb leuchtend noch weiß. Das E Prüfzeichen auf einem Blinkerglas zeichnet selbigen als Blinker aus und darf nicht in irgendeiner anderen Art verwendet werden also auch nicht einfach nur mit 5W leuchten. Ob die zu kaufenden Teile die es gibt dann auch alle nicht zulässig sind wusste keiner. Wenn dann muss die E Prüfnummer die Blinker als beides auszeichnen oder so. Sprich zum Blinken und leuchten frei gegeben sein.
Dann hatte ich wegen SML gefragt die müssen ein E Prüfzeichen haben und dieses muss die Leuchten als SML ausweisen. Z.B. Seitenblinker von anderen Fahrzeuegen ist nicht zulässig. Sprich Golf2 Blinker oder so. Und muss natürlich gelb leuchten. Und natürlich Abstand von hier und da und bla bla.
Und zum Thema Nebelschlußleuchte hatte ich auch gefragt, da ich vor hatte mir GSI Rülis zu holen und da einfach in die linke Rückfahr Kammer ne Rote Birne rein. Ist auch nicht erlaubt NSL muss ein rotes Glas haben. Mit den weißen Gläsern die es z.B. für die NSL bei GSI gibt muss das auch nachgewiesen sein und geprüft und dafür ausgelegt usw.
Dachte das wäre alles kein Thema aber wusste ja nicht das die hier in Deutschland so herbe einen and Trommel haben. In anderen Ländern funzt das ja auch alles, und gibs desahlb mehr Unfälle oder so. NEIN.