@ Keo
Ist ja alles schön und gut was du sagst, aber deine Wohnung hätte gezahlt werden müssen, da kann man drum rum reden wie man will.
Vorraussetzung einer Mietzahlung ist und war, das die Wohnung eine eigene Küche besitzen muss, sonst gilt diese nicht als vollwertige Wohnung. Und ab mitte 2000 muss der Mieter diese Whg ein halbes Jahr vorher bezogen haben und dazu ein passender Mietvertrag vorhanden sein.
Das mit den Versicherungen kann gut sein, das ist echt keine dolle Sache, allerdings könnte man sich vor der Bw Zeit ja schön mit Versicherungen eindecken und der Bund müsste zahlen... kein Plan wie das geregelt ist.