Abgasgutachten kadett D 2,0 16V

  • #21

    Na es muss doch aber möglich sein, einen nachweislich moderneren Motor (inkl. aller seiner Technik) in eine ältere Karosse zu übernehmen und damit auch die Abgasnorm des neueren Motors?

    Für mich klingt das auch an Bürokratie. Wenn ich aufzeigen kann, dass ich z.b. einen Motor aus einem Astra Gsi 16v mit Abgasnorm D3 inkl. seiner kompletten Technik (Getriebe, Kabelbaum, Motorsteuergerät, Kat, Lambdasonde usw.) in eine deutlich ältere Karo eintrage, muss ich doch auch die Abgasnorm mitnehmen können. Die Abgasnorm muss doch zum Motor gehören, und nicht zur Karosse.

    Wenn die Abgasnorm zur Karo gehören würde, könnte ich ja auch in einen Astra mit D3-Norm einen alten C16NZ einbauen. Was ja offiziell nicht geht, weil sich die Abgasnorm nicht verschlechtern darf. Da würde sich ja die Katze argumentativ in den Schwanz beißen.


    Was bei Flitzer1000 ein Grund sein kann, wäre die Leistungserhöhung auf 190PS, wenn diese eingetragen ist. Aber ein Serienmotor muss doch seine Abgasnorm behalten, wenn man das komplette Technikpaket mit in das andere Fahrzeug übernimmt. Alles andere ist doch Mumpitz.

    Ja, nicht alle Regeln sind logisch oder gar vernünftig, aber da hört es nun wirklich auf. Oder vergesse ich da etwas in meiner Betrachtung?

    Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt!!

  • #23

    Ich glaube in Erinnerung zu haben, dass bei höheren Abgasnormen bei der Einstufung auch die Aerodynamik des Fahrzeugs, sowie die Geräuschentwicklung eine Rolle spielten. Daher die Forderung eines eigenen Gutachtens zur Erlangung besserer Abgasnormen. Daher reicht die Argumentation vermutlich nicht aus, wenn man "nur" das Triebwerk übernimmt. Es spielt sicher auch irgendwie noch das Gewicht und bestimmt andere Faktoren wie Achsverteilung etc. mit rein, was man als Laie so gar nicht weiß.

    Ist jetzt alles nur "Glaskugel-Gerate". Aber vielleicht findet sich ja jemand vom Fach und kann man Details die Ungewissheit hier aufklären.

    Kraft kommt von Kraftstoff! :bier:

  • #24

    Das gilt nur bei Nutzfahrzeugen (LKW). Warum auch immer, da wird die Abgasnorm nur mit dem Motor auf einem Motorenprüfstand ermittelt.


    Beim PKW ist es immer die Kombination aus Motor und Karosse. Da spielt eben auch das Fahrgeräusch mit rein, je neuer die Motore (somit auch die Karosse) desto geringer muß das Fahrgeräusch sein. Aktuell 74 dB. Bis '96 warens 77 dB. Du kannst die Abgasnorm mit in eine alte Karosse übernehmen, wenn nachgewiesen ist daß alle Vorschriften eingehalten werden. Das ist nur unter Laborbedingungen möglich und für die meisten finanziell nicht stemmbar. Wenn, dann machen das Tuningfirmen und verkaufen die Gutachten eben für 1000,-

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