hallo liebe forengemeinde
Nach vielen jahren kadett E überlege ich mir,einen mir angebotenen kadett D 1,3 in optisch tadellosen zustand mit 07er kenzeichen zu kaufen. meine frage dazu ist ob jemand weiss welche regelungen es für das 07er kz gibt und auf was man beim kauf eines kadett D achten sollte.Der wagen ist bj 83 natürlich ohne kat in weiss lackiert mit 60ps und etwa 70.000km gelaufen,und im originalen ungeschweissten zustand. was darf so etwas max kosten?
gruss ronny
Kaufberatung Kadett D mit 07KZ
-
-
-
-
-
#3 07er bekommt man auch nur wenn man ein Erstfahrzeug angemeldet hat. Also wirst Du auf ein Hauptauto nicht verzichten können. Zu welchen Zwecken Du fahren darsft ist klar definiert, musst Du mal googlen. Preise sind schlecht zu sagen, die Leute wollen immer viel für sowas, aber ich würde kein vermögen dafür geben. Was soll das teil den kosten?
-
-
-
-
-
-
-
#8 hab jetzt grad den thread beim stöbern gefunden,und hab da mal ne kleine frage zu dem 07er zeichen...
bekommt man dies einfach so als leihe ohne händler oderso zu sein???
bzw bekommt man es nur wenn ma alles eingetragen hat oder wie verhält sich das,wenn man es nur zu treffen fahren darf????@ ronny 1978
ich find 2000 für nen gut erhaltenen D mit original 70.000
und erstlackierung(wenn nicht faul unterm blech nicht wirklich zuviel...???
sind denn felgen oder so verbaut???mfg...markus
-
-
#9 Also die 07er Kennzeichen sind für Youngtimer, mehr dazu hier... http://www.fen-net.de/ralf.wil…g/rotes_07er-Kennzeichen/ und hier http://www.halvar.de/kennzeich.htm und hier http://www.adac.de/Auto_Motorr…=60643&SourcePageID=69445
-
#10 Nein, natürlich fahre ich mit dem 07er Kennzeichen nicht jeden Tag! Dafür ist es nicht gedacht und ist auch nicht erlaubt.
Aber hier wird etwas übertrieben, du darfst damit nicht nur zu Veranstaltungen fahren.
In einem der Links von Champagner-D steht es richtig drinn.Prüfungsfahrten:
Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs.Die Teile "Probefahrten" und "Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs" lockert es ein wenig.
Als ich meinen Vergaser eingestellt habe bin ich fast jeden Tag immer wieder kurze Runden mit meinem Kadett gefahren, ebenso bewege ich meinen Kadett eigentlich jeden Monat mind. 1-2x was unter "Probefahrten" fällt. Dies wurde mir hier vom Landratsamt auch so als korrekt bestätigt. -
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!