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#3 Siehe dazu auch StVZO §53d Nebelschlussleuchten.
Absatz 3 ist für dich interessant:
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
Das musst du mindestens einhalten, sonst kann es beim TÜV Ärger geben.
Gruß
Chris -
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#8 ZitatOriginal von HAWK[eye]
Joa, da gibts nur 2 Dinge1. GSi-heckschürze, die hat mindestens eine integriert, oder die vom 16V hat sogar zwei.
2. Selbst einen in die Stosse friemeln.
bah. beides hässlich (geschmackssache...) werd ich mich halt mit ner rot eingefärbten glühlampe durchmogeln. gibt ja mittlerweile sogar welche mit leds) wenns dann mal die rennleitung stören sollte such ich mir ne etwas formgefälligere nsl... peugeot 306 schön in der mitte der stossstange oder sowas...
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#9 ZitatOriginal von HAWK[eye]
Joa, da gibts nur 2 Dinge1. GSi-heckschürze, die hat mindestens eine integriert, oder die vom 16V hat sogar zwei.
Der 16V hat zwei!!! Das glaub ich ja nich,die Leute mit na 2te NSL haben die Dinger selber eingebaut.HAb ich damals auch bei meinem 16V gemacht.Der Ausschnitt für die 2te Lampe is ja in jeder GSI-Stosstange vorgezeichnet.
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