LWR austragen zwecks Hirschcar

  • #32


    Sieht bei uns ganz genauso aus! Die prüfen immer die Lichteinstellung und damit verbunden auch gleich die LWR! Zumindest die hier in meiner Umgebung von daher würde ich mir echt nicht die Arbeit scheissen... aber probiere es wenn du meinst!

    [denk]Ich putz hier nur![/denk]

  • #33

    Ja, sie wird dann geprüft, wenn sie vorhanden ist!!! Und wenn se dann nicht geht, fällst du durch! Das is alles richtig!
    Aber deshalb sag ich ja, er soll sich ne heile Blende besorgen und die Stellmotoren ausbauen! Dann isse nich mehr vorhanden, und muß ergo auch nicht mehr funktionieren!

    Lieber Tod als zweiter!
    Tempo 300 Zone...




    ....Bei Nässe!

  • #34

    Meines Wissens ab 01.01.1990 ist die LWR bei ALLEN Fahrzeugen pflicht... einfach so ausbauen würd ich daher nicht... würde mich dann nicht wundern, wenn der Tüv-Prüfer in den Fahrzeugpapieren das Datum der erstzulassung sieht und dann auf grund der fehlenden LWR diese bemängeln wird, da diese wie gesagt pflicht ist.


    Einzige LEGALE Möglichkeit, die ich momentan so sehe, wäre:
    Einen Kadett-E von Erstzulassung 1989 oder älter kaufen und da die Hirsche einbauen.
    Mein 1989'er GSi hat z.B. ab Werk KEINE LWR drin, da sie da noch nicht pflicht war... da kann ich ohne Probleme die Hirsche einbauen.


    Gruß Schrauber.

  • #35

    Kadettendaniel


    Die Leuchtweitenregulierung war ab 01.01.1990 Pflicht. Die einzigen Ausnahmen um die LWR zu umgehen war der Erwerb eines Reimports aus dem europäischen Ausland. Die Ausnahmeregelung endete 1994. Ein Fehlen der LWR bei Autos nach Erstzulassung nach 1990 führt dazu dass man bei der HU keine Plakette bekommt. Also das Anbringen eine Blende ohne Ausschnitt bringt absolut garnichts. Es sei denn der Prüfer übersieht es einfach. Man kann ja auch nicht die NSL ausbauen und sagen na ja, die ist nicht mehr da, also muß sie ja auch nicht klappen. Ansonsten vergiss es einfach.


    Bin heute mit einer nichtfunktionierenden Leuchtweitenregulierung nicht durch den TÜV gekommen. Ein Defekt bei der Beleuchtung gilt als grober Mangel. Ist traurig wenn man bedenkt dass das der einzige Mangel bei nem 16 Jahre alten Kadett ist

    Einmal editiert, zuletzt von BJ Hunnicutt ()

  • #36

    Wobei die NSL auch erst ab Anfang der 90er Pflicht war! Habe damals meine Serien- Rückleuchten (1.6er GT) gegen die eines GSI getauscht, hatte demnach auch keine NSL mehr drin, und der TÜV meinte, das ist in Ordnung, da die bei dem BJ noch keine Pflicht war. (Der war BJ 90)

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