ZitatAlles anzeigenOriginal von 242
Das ist nicht das Produktionsdatum, sondern das datum, an dem für diesem Fahrzeugtyp die ABE erteilt wurde. Hat mit dem Produktionsdatum nichts zu tun.
Ansonsten ist ein Austragen der LWR in meinen Augen generell nicht möglich, weil die StVZo hier ganz klar ein Vorhandensein fordert. Die Austragung wäre meiner Meinung nach illegal.
Probier es doch mit einer automatischen Niveauregulierung.
Zwielichtige Zeitgenossen würden sich einen passenden, schrottigen Kadett von vor 1989 besorgen und die Fahrgestellnummern umschweissen und die Typenschilder tauschen. Ist aber natürlich auch illegal... :wink:
Das steht auch da, richtig! Schau mal bei dem Beispiel unten! ABE-Genehmigung ist 19.06.1997, Produktionsdatum ist der 08.01.1998, Tag der Erstzulassung war der 22.01.1998.