Moin!
Laut der Anlage 2 der FZV ist es den Zulassungsstellen nicht mehr gestattet, kurze Kennzeichen an PKW auszugeben, sondern nur noch an Motorräder und Fahrzeuge, bei denen es nicht möglich ist, Standard-Schilder anzubringen(z.Bspl. amerikanische Fahrzeuge). Das seh ich auch alles ein, macht ja auch Sinn, so etwas frei zu halten für Motorräder - ein Bulli muß ja nicht mit nem 3stell. Kennzeichen rumfahren. Nur hat das StVa bei uns das bis Ende letzten Jahres recht locker gesehen und ich konnte mein Kennzeichen halt behalten. Nun überlege ich aber, mir ein anderes Auto zu kaufen und mußte erfahren, daß ich mein Kennzeichen nicht mehr übernehmen kann, da die Städte vom Staat angehalten worden sind, die Regelung einzuhalten. In meinem Fall (und allen anderen Fällen, in denen Leute die Schilder schon haben) sehe ich es aber nicht ein, da ich in dieses Kennzeichen schon ne Menge Geld versenkt habe für Reservierungen, Verlängerungen, kurz anmelden (damit es nicht verfällt). Es sollte eigentlich auf ein Fzg., das restauriert wird. Damit ich das Schild nicht gar nicht mehr bekommen kann, habe ich es Ende letzten Jahres auf mein Alltags-Fzg. angemeldet. Ich möchte jetzt gerne beim Länderverkehrsministerium (, da das StVa da nix machen kann) vorstellig werden, finde aber keine Seite im Netz. Hat jemand nen passenden Link für mich? Oder vielleicht sogar nen Tipp, wie ich es weiterhin auf meine Autos übertragen kann?
Danke schonmal!
Gruß, Thorsten
Kurzes Kennzeichen für immer weg?
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