Seitenblinker Pflicht...Ja oder nein???

  • #11

    Okay dann werde ich meine auch zu schweißen und ihn die Tonne klobben..... :)
    sieht ohne eh viel besser aus !!!
    um auf das gelbe Franzossenlicht zurückzukommen die hab ich bei mir auch drinne.....sieht echt hamma aus und es hat niemand........sind zwar eigentlich ohne zulassung in deutschland aber ich habe sie eintragen lassen und hatte noch nie Probleme damit gehabt bei demn Cops....
    die haben zu mir gemeint solange die eingetragen sind sind die erlaubt und ich darf mit rumfahren....

    Einmal editiert, zuletzt von GSI Fighter ()

  • #14

    @Ben'Dig, B-B-Basti


    Seitenblinker sind grundsätzlich keine Pflicht. Das Problem ist nun mal das man Serienmässige Beleuchtung nicht entfernen darf. Und das Cabrio hat diese Blinker ab 1987. Es geht ja auch nicht um den normalen Kadett. Der Calibra hatte die bis 1997 nicht gehabt das Cabrio hat sie nun mal, wo ist das Problem ?!

  • #15

    Da die Blinker seienmässig verbaut sind, würde ich mich hüten die einfach zu entfernen.


    Man könnte allerdings mal mit nem TÜVer über die Entfernung der Blinker sprechen.


    Problem gibts dabei, wenn Du zum TÜV fährst oder an nen Polizisten gerätst und der zufällig noch weiß, dass das Cab die Dinger Serienmässig hatte. Schon kann er Dir die Plakette verweigern, bzw. ne Mängelkarte ausstellen.

    Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann ;)

  • #16

    Hi Leute,


    ich bin ehemaliger Prüfingenieur nach Anlage VIII StVZO (also §§29 - HU, 47a - AU und 19(3) - An- und Einbauabnahmen) - OK, ist schon 11 Jahre her...


    Da der Kadett als Limousine und Kombi sowohl mit als auch ohne Seitenblinker ausgeliefert wurde sind beide Varianten in der ABE des Fahrzeugs enthalten.
    Folglich bewegt man sich bei Entfernung und Zuschweißen - theoretisch besser noch: Austausch der Kotflügel gegen welche ohne Loch - innerhalb der ABE des Fahrzeugs, eine Abnahme oder Korrektur der Fz-Papiere ist daher auch NICHT erforderlich.
    Ausnahme: Es gibt z.B. Spiegelblinker zum Nachrüsten. Da die Anzahl Seitenblinker begrenzt sind müssen bei Montage der Spiegelblinker die originalen Seitenblinker totgelegt oder gar entfernt werden. Steht so sogar zumeist in den entsprechenden Gutachten der Seitenblinker.


    Beim Cabrio würde ich einfach mal mutmaßen, daß es mal eine Sparvariante ohne Seitenblinker gab. Da der Zugriff auf die ABEs schwierig ist soll Dir erst mal einer das Gegenteil nachweisen. Ehrlich gesagt: da kräht kein Schw... nach.
    Wenn Du's perfekt haben willst kannst Du ja mal Opel anschreiben, ob bei allen Cabrios der Seitenblinker Serie war, oder obs Ausnahmen gab. Die waren bis jetzt meist recht hilfsbereit, obwohl die derzeit ja andere Sorgen haben (an dieser Stelle: viel Glück!).


    Anders liegt die Sache bei Leuchtweitenregulierung, da gabs einen Stichtag in der Bauzeit des Kadett, auf sowas waren wir getrimmt worden. Das würde bei einer HU auffallen.


    Geprüfte Grüße


    Ölfingerjoe

  • #17

    §54 STVZO:


    Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten.


    ERGO: Seitenblinker sind nicht Pflicht.

    http://vectra-v6.de.tl/Home.htm

  • #18

    Oelfingerjoe und Vollstrecker
    Danke für eure beiden letzten Posts, da dies nun mal eine hilfreiche Antwort ist um diese Frage zu lösen.
    Super ^^



    MFG

  • Hey,

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