• #22


    Wenn Du mir nicht glaubst, kannst Du Dich ja gerne mal mit meinem Anwalt in Verbindung setzen... der hat zu meinem Fall (dem 1,-Euro Kadett aus Neuss) sicher noch das Aktenzeichen... FAKT IST: Ich hab nach einer gewissen wartezeit und mit richterlichem Beschluß einen 3-stelligen Schadenersatz erhalten !
    Und jetzt erzähl mir nix vonwegen "das kannste komplett vergessen" ...denn so schöne gewonnene Urteile vergesse ich so schnell NICHT !


    ...hab mir gerade mal den Link angeguckt... dort wurde die Auktion vorzeitig beendet auf Grund einer Fehleingabe... meine Auktion lief bis Ende durch... das wird wohl der feine Unterschied sein... wenn die Auktion vorzeitig beendet wird, bekommt man ja meines Wissens auch von eBay KEINE Kaufbestätigung.


    Gruß Schrauber.

    Einmal editiert, zuletzt von Kadett-E Schrauber ()

  • #24



    Es ist ganz einfach so, das ein Kaufvertrag null und nichtig ist, wenn das Geschäft Sittenwidrig ist. D.h., ein Porsche für 5 Euro ist definitiv Sittenwidrig, da er nun mal mehr als 5 Euro wert ist! Siehe dazu auch § 138 Abs. 1+2 BGB.


    Bei nem Kadett für 1 Euro sieht es da schon wieder ganz anders aus, da der ja nach allgemeiner Meinung gar keinen Wert mehr hat! Steht ja nich mal mehr in der Schwacke- Liste.
    Obwohl ich es auch da auf ne Verhandlung ankommen lassen würde.
    Achtung: Ich bin kein Anwalt, und dies waren keine Rechtsverbindlichen Tips, sondern lediglich das, was ich aus dem BGB raus gelesen habe!

    Lieber Tod als zweiter!
    Tempo 300 Zone...




    ....Bei Nässe!

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