• #1

    Hallo zusammen :)


    Habe leider ein kleines problem.
    Vor einiger zeit habe ich meinen Hund (Beagle) für eine Nacht in einer Hundepension abgegeben.
    Alles super, Frau kümmert sich rührend geht viel gassi usw.
    Bezahlt habe ich sofort und bin weg.
    Abends bekomme ich einen Anruf das es zu einer Beisserei gekommen ist und mein Hund an der Brust geklammert worden ist da die Bisswunden recht tief waren.
    Zu der Beisserei. Sie war gerade gassi im Park, mein Hund angeleint trifft einen nicht angeleinten Boxer und angeblich fängt mein Hund an, dir Frau zieht meinen Hund weg und das wars, er ist verletzt, Schnell zu Tierarzt und Klammern.
    Jetzt will sie die Tierarztkosten zurück...Hat die gute nicht eine Aufsichtspflicht? eine Registrierte Pension ist doch Versichert? Ist mein Hund schuld obwohl er angeleint war? der andere war nicht abrufbar.
    Sie kommt mir mit einen Spruch wie "ich will meine Versicherung damit nicht belasten" dann noch "das sind Hunde, das passiert"
    Ahh sooo sage ich, wenn ich also mein Kind beim Babysitter lasse und es während einer Stadttour ausversehen vor ein Auto läuft sagt mir auch jemand das es doch ein Kind ist und so etwas Passiert......
    Könnte ausrasten, nicht nur das ich die darauffolgenden Kosten bezahlen musste wie Klammern ziehen und Antibiotika, kommt sie mir jetzt noch mit Anwalt und Amtsgericht.


    Was denkt ihr, wer ist im Recht.?


    Vielen dank im vorraus für die Antworten.

  • #2

    Hi


    Wenn Du dein Tier in eine Pension bringst sollte man dort auch AGB´s haben!
    Darin sollte auch vermerkt sein was in So einem Falle Fakt ist!!


    Diese sollten einem Kunden auch ausgehändigt werden!


    Sobald Du ein Tier in solch eine Einrichtung bringst und die Tür hinter Dir zumachst ist das Meiner Meinung nach Sache von den Verantwortlich dort ;)


    Gibt es einen Namen oder eine Adresse von dem Halter dem der Boxer gehört?


    An Deiner Stelle würde ich IHR zuvorkommen und zum Anwalt gehen!

    Wer mit Schlangen lästert und mit Hyänen schreit , wird nie verstehen warum der Löwe schweigt !!

  • #4

    Abgegeben habe ich meinen Hund nach einen kurzen Tel.gespräch in einen Park, dort haben wir uns getroffen, sie hat mich nur gefragt ob der Hund geimpft ist, ja ist er, na dann ist ja alles klar.
    Ich gab ihr noch das Geld für die Nacht und das wars. Kein Vertrag..Nichts.
    Vom Boxerhalter habe ich nie etwas gehört, weder Adresse noch Tel.nummer..
    Vieleicht hat sie ja seine daten, vieleicht aber auch nicht.
    Habe hier noch einen Gerichtsbeschluss gefunden:



    Hund beißt Hund
    Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGB)
    zur Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, daß der eine Hundehalter für die
    Verletzung (Behandlungskosten) am anderen Hund aufkommen muß. War aber der
    eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt ein anderer
    Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten
    Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
    Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39


    Dem habe ich ihr auch geschickt, jedoch meint sie das sie im Recht ist.

  • #6

    Mit Druck machen ist das jetzt leider etwas spät da ich heute einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen habe, so gesagt macht die Frau jetzt Druck...
    Entweder ich bezahle oder es kommt zur Gerichtsverhandlung.

  • #8

    und das auch nur wenn im rechtschutzvertrag explizit köt... :D...öhm, meinte natürlich hunde mitversichert sind! also vorher erstmal den vertrag durchlesen, nech...^^


    frezzi:


    tschuldige, hab ich das richtig verstanden?


    beratungen bei examinierten rechtsanwälten sind kostenlos??? 8o 8o 8o...ich bitte um eine liste dieser anwälte...hab da so die eine oder andere sache die geklärt werden muss... :D


    Kadi:


    öhm, hab ich das auch richtig verstanden? du hast deinen hund in einer pension abgegeben die du aber nie gesehen hast? so agentenmäßig im park ohne zu wissen wer die 'dame' ist die du das tier abgibst??? :kratz:


    von meinem rechtsgefühl heraus würd ich sagen das der verursacher der bisswunden bzw. deren halter für die kosten und die konsequenzen aufkommen muss. die pflicht der 'hundepension' sollte daher gewesen sein die daten der verursachenden partei ausfindig zu machen. wenn dies versäumt worden ist so handelte die hundepension grob fahrlässig und sollte daher in regress genommen werden können...


    ich persönlich würd es auf die gerichtsverhandlung ankommen lassen...dort kann man(n) ja dem judge die geschichte so vortragen....mal sehen was die verhandlung so ergibt.


    juristische grüße
    onkel bob


    ps: btw...um was für summen handelt es sich eigentlich hierbei?

    ...es ist nich so wie du denkst...

  • #9

    @ OnkelBobesche :)


    Die Pension hat auf mich einen sehr seriößen eindruck gemacht als ich die Website so durchgestöbert habe, dort waren viel GB einträge, die Seite schön aufgebaut und auserdem gleich um die Ecke, also Adresse usw ist schon vorhanden gewessen, jedoch war die Frau mit anderen Hunden Gassi, deswegen der Treffpunkt.
    Genau das ist einer der Punkte, ich weiß noch nicht einmal ob die Daten des Boxerbesitzers vorhanden sind. Oder ob jeder gleich seinen eigenen weg gegangen ist...
    Ausserdem wurde kein Vertrag ausgemacht. Nichts.
    Summe ist nicht sooo tragisch, knape 200€ sind es. Aber es geht mir wirklich darum das ich mich nicht Schuldig fühle, wieso soll ich dann bezahlen????


    Anwalt ist bereits eingeschaltet und morgen wird Wiederspruch eingelegt.

  • #10

    Ganz ehrlich, selbst Schuld, ohne vertrag gebe ich meinen Hund nicht ab... aber der Halter des nicht angeleinten Hundes wird die Schuld bekommen, so ist die allgemeine Rechtsprechung, wenn die Perle den Hundehalter nicht aufgeschrieben hat, sollte sie selbst Schuld sein, zumal sie versichert sein muß. Zum anderen würde ich sie wegen Steuerhinterziehung anzeigen ;)

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    !!! Das Bessere ist der Feind des Guten !!!

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