Leuchtweitenregulierung-Prüfung beim TÜV

  • #1

    Hallo Ihr....
    Wer kann weiterhelfen?
    Mein E-Kadett Cabrio GSI (115PS) wurde 06/90 aus Österreich nach Deutschland eingeführt!
    Unter dem Teppich der auf dem Plastiken des Cockpits verklebt war, habe ich keinen derartigen Schalter gefunden.
    Die Scheinwerfer sind keine fünf Jahre altund sind keine Orginalen(wohl Aftermarket)


    Ab wann muss nun deffinitiv eine Regulierung im FZG vorhanden sein????


    VG

    s.n.a.i.a. - Situation Normal Alles Im Arsch

  • #3

    Und da kommt jetzt der springente Punkt...
    Was ich jetzt schon von nem ehem. Dekra-Mann gehört habe, muss es erst AB diesen Stichtag eingetragen sein wenn es nicht eingebaut ist (z.B.: bei meinem Chevy S10 Bj.94)....
    davor brauch es nicht drinne stehen...
    Mir brennt also dieser Stichtag unter den Nägeln...


    VG

    s.n.a.i.a. - Situation Normal Alles Im Arsch

  • #9

    laut meinem Tüvman muss die LWR ausgetragen sein, sollte die erstzul nach dem 1.1.1990 sein

    Und wenn dir die Schei... bis zum Hals steht, dann lass bloss den Kopf nicht hängen!!!


    http://www.kadett-forum.de/thread.php?postid=553179#post553179

  • #10

    Salute...


    Richtig das ist es - der Tag der Erstzulassung!
    Im Brief steht das Datum der DEUTSCHEN Erstzulassung - wie bei meinen Ami's.
    Aber die Kiste ist ja schon einige Monate in Ösi-Land gelaufen, also ein Produktionslos älteren Datum's und von Haus aus Ohne LWR!


    Oder lieg ich verkehrt????

    s.n.a.i.a. - Situation Normal Alles Im Arsch

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