rückleuchten problem

  • #11

    Ob erlaubt oder nicht, ist hier wohl zweitrangig, ist wenn, nur ein geringer Mangel. Mit NSL ist doch aller Maßen besser, oder willst du, daß dir bei dickem Nebel einer in den Arsch fährt und deine ganze Arbeit zum Teufel ist (ganz zu schweigen von Verletztungen). Hast wohl noch keinen dicken Nebel, bei dem man die Hand nicht mehr vor Augen sieht, erlebt.


    Gruß Reini

  • #12

    die regelung das nsl ab 1991 erst pflicht ist ist korrekt und in der fahrzeug be ist auch vermerkt das diese nicht zwingend sein muss!


    wie ist es denn mit ner ahk das ist das selbe nur ohne leuchten, in den papieren meiner stufe steht auch das sie eine hat aber es war nie eine verbaut!

  • #14


    Wo in der BE steht das denn? Also in meiner steht davon nix.
    Da ich das Thema aber mal mit meinem KFZ Meister hatte, da ich ja noch nen Frisco und nen GT von meiner Frau hier stehen habe und da ja auch schwarze rein sollten, naja sind ja nun drin, hab ich das mal angesprochen.
    Daraufhin haben wir mal unseren netten Tüver gefragt und die Auskunft so erhalten, dass es in Typengenehmigung wohl mit drin steht wenn eine NSL verbaut ist, egal ob vor 1991 oder nicht und wir somit eine Ersatz NSL anbringen müßten ums wirklich 100% richtig zu machen, was nicht heißt das es in den Fahrzeugpapieren drin stehen muß.
    Dieser Aufwand ist aber einfach nur sinnig, da die original Schürzen ja so bleiben sollen. Daher wurde die NSL in de rLeuchte abgeklemmt und umgeklemmt auf 2. Rückfahrscheinwerfer.


    Da es nicht auffällt ist mir das auch ein wenig egal, aber ganz legal ist es trotzdem nicht.


    Ist das selbe wie mit den GSI Stoßstangen, AHK usw, wenn man andere Schürzen anbaut müßte man die normal auch abnehmen lassen vom Tüv auch wenn es diese Schürzen am Kadett gab. Selbst ein anderes Serienlenkrad hat eine andere Zulassungsnummer (KBA Nummer) und müßte ebenfalls alles eingetragen werden, da es nicht der Typgenehmigung von dem Fahrzeug mehr entspricht.

  • #15


    Nein, da die Lichtkammer des Rückfahrscheinwerfers nur für diesen Zweck getestet und abgenommen wurde. Wie sich das mit der darin vorhandenen Streuscheibe mit einer NSL verhält, wurde nie getestet und ist damit auch nicht zulässig.



    Seid wann muss man Serienteile eintragen lassen? Wenn es sich um ein originales Opelteil handelt, welches es bei dem jeweiligen Modell (also Stufenheck, Cabrio, Caravan und CC) gab, kann man das einfach anbauen und fertig.

    Cabrio fahren ist die dekadenteste Form der Obdachlosigkeit.

  • #16

    Nö kann man nicht, aber das gabs ja auch hier schon öfter, dass es eigentlich ebenfalls nicht legal ist ohne Eintragung GSI Stoßstangen einfach zum Beispiel an einem LS zu verbauen.
    Kann dir aber auch jeder Tüver usw bestätigen.

  • #17

    Was ne Erbsenzählerei :rollin:
    Sowas sollte ich unser prüver mal fragen der bekommt sich bestimmt nicht mehr ein. Bei ihm zählt 1.1.1991 alles drunter braucht keine. Man siht das man wohl 100% original fahren muss alles andere muss ja schlecht sein aber wenn 100% original dann bestimmt kein kadett E. :D

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #18


    Und wie willst du eine GSI Stoßstange eintragen lassen? Du hast weder ein Materialgutachten, noch sonstige Papiere dafür. Ich habe vor kurzem bei meinem Astra G Coupe die originale Frontschürze vom Astra G OPC 2 verbaut. Da es diese serienmäßig nie am Coupe, sondern nur am Astra G CC oder Caravan gab, bin ich zum TÜV und hab nachgefragt. Als Antwort bekam ich zu hören, dass es sich ja um ein serienmäßiges Teil vom Astra G handelt und ich dieses nicht eintragen muss. Das es die am Coupe nie gab war auch egal, da der Vorderbau bei allen Astra gleich ist. Diese Aussage hat auch mein Opel Händler bestätigt.

    Cabrio fahren ist die dekadenteste Form der Obdachlosigkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von MostWanted333 ()

  • #19


    Ich hab nur nochmals geschrieben, das er den Rückfahrscheinwerfer anklemmen muss.
    Da er diesen ja dann verbaut hat, und wenn er dran is, muss er leuchten .
    Durch die GSI lampen hat er ja dann einen mehr, also Rückfahrlicht Li und Re .
    NSL würd ich, trotzdem nach unten setzen .
    Ach ja, Reflektoren MUSS er auch noch irgendwo montieren, am besten am Heck, und in Rot :D

    „Wird ein Fluxkompensator auf Richtige Art an einen Van der Graaf Generator angeschlossen, erhält man daraus einen brauchbaren Time-to-Nothing-Konverter“
    Zitat: Dr. "Doc" Emmett L. Brown

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