
Hexxi hat was neues ^^
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#14 Hab gerade im Netz den Link hier gefunden: http://www.stadtamt.bremen.de/…?gsid=bremen116.c.2410.de
...also wenn ich das richtig verstehe, muß man für den Brief erst mal eine "Verlusterklärung" abgeben und dann eine gewisse Frist abwarten... und erst dann kann man den neuen Brief beantragen!?
...und ich habe gerade mal geguckt... bei uns in Mülheim/Ruhr sieht das wohl auch nicht besser aus: http://www.muelheim-ruhr.de/cms/ersatz-fahrzeugbrief1.html
Gruß Schrauber.
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#16 Ich kann Dir schildern wie das damals mit meinem 16V ablief, den hatte ich auch ohne Brief gekauft:
Erst ne Undbedenklichkeitsanfrage an Flensburg ( kein Problem), ob das Auto vielleicht als geklaut gemeldet ist oder so.
Wenn die Kiste Tüv hat kannst Du ihn schon zulassen. Die Zulassungsstelle macht dann eine sog Aufbietung für den Brief. D.h.Du bekommst den neuen Brief noch nicht ausgehändigt, der bleibt noch 2 Monate beider Zulassungsstelle. Wenn in den 2 Monaten niemand Anspruch auf die Karre erhebt ( ne Finanzierungsbank z.B.), dann erhälst Du den Brief und die Sache ist abgehakt.
Klingt kompliziert, ist aber easy. Vor allem weil Du ja direkt fahren kannst.
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