c20let eintragung im kadett e

  • #11

    So mancher prüfer hat sowas schon paar mal gemacht und braucht keine zettel mehr. Er weiss das es geht und trägt es ein. Er kann in seiner datenbank dadrauf zurück greifen. Wenn man solche Tüv zettel hat wo sowas gemacht wurde kann man mit der nummer da rein sehen so sagte es unser prüfer und die eintragungen gehen nach Hannover zur Haupstelle des Tüv Nords.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #12

    deswegen müssen in Hessen bei solchen Eintragung ein Querverweiss auf diese Gutachten mit eingetragen werden. Dumme Sache Prüfer wurde beim Kacken vom Blitz getroffen, schön das er es wusste, bringt nur nichts in diesem Fall.


    Also ist es wichtig diese Gutachten zumin mal als Kopie zu haben. Deswegen ist es ja auch nicht mehr möglich mit Briefkopien solche Sachen eingetragen zu bekommen, weil ja kein Bezug zum Gutachten besteht.


    Kadett E ist ehh schwierig, weil prinzipiell könnten nur die 16V Kadetten mit einem c20let Motor ausgerüstet werden weil die damaligen Gutachten sich darauf bezogen, da diese ja an diversen Stellen verstärkt worden sind. Also selbst auf verwiesendes Gutachten hinfällig wenn nicht die Verstärkungen im vollen Umfang verbaut worden sind.


    Genau aus diesem Grund machen das auch nicht all zu viele Prüfer , weil denen das zu heiss ist.

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    Mammuttreffen

  • #13

    hmm, jetzt nochmal gefragt.
    nehmen wir folgendes beispiel: jemand will sich in den kadett d einen c20xe eintragen lassen.
    er bräuchte um es rein rechtlich zu sehen, also ein steifigkeitsgutachten, abgasgutachten, ..., etc.
    angenommen er lässt solche für tausende von euros machen und besteht die tests.
    er bekommt den eingetragen und fährt sich freuend durch die gegend.


    jetzt lässt sich jemand anderes aufgrund des oben erstellten gutachtens ebenfalls einen c20xe in seinen d-kadett eintragen.
    weil er ja auf basis des gutachtens das eigentlich gesetzlich her darf und dies seine richtigkeit hat.
    jetzt kommt es zum unfall und die prüfen das bei dem zweiten nach und stellen fest, das dass so hätte nicht sein dürfen.
    weil von mir aus anderer prüfer, andere umstände etc pp.


    wer hat denn dann nun recht? und wieso soll der fahrzeughalter dann schuld sein?
    er hat sich auf die gutachten berufen.
    wenn dann müsste jeder selbst für sein eigenes fahrzeug solch ein gutachten erstellen lassen finde ich.
    also ich denke das thema ist einfach im großen und ganzen zu wackelig/schwammig und die meinungen dürften zu weit auseinander gehen, um eine feste einigung zu treffen.
    jeder sieht es anders, alleine schon die prüfer untereinander.


    ich denke wenn die eintragungen unsachgemäß sind, dann ist nicht der fahrzeughalter dafür schuld, sondern derjenige der die eingetragen hat.
    sehe ich deshalb so weil im nachbarort ein prüfer wohnt, der schon mehrmalig sachen eingetragen hat, die so hätten nicht sein dürfen.
    als es zum streitfall kam war nicht der fahrzeughalter schuld, sondern der prüfer.
    ihm wurde deshalb auch schon öfters die lizenz entzogen.
    weil wenn ein kunde zu einem prüfer kommt und erfragt ob dies oder jenes machbar wäre und rechtlich okay ist und der prüfer bestätigt ihm das und der kunde lässt es sich dann beim prüfer eintragen, woher soll er wissen, dass es falsch ist?
    er ist ja kein ingenieur oder wissenschaftler.

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  • #14

    Also rein rechtlich ist IMMER de FAHRZEUGHALTER für sein AUto verantwortlich, egal was der Tüv einträgt.


    Falls man also an seinem AUto änderungen übernimmt, muss man selber dafür sorge tragen, dass das auch nicht gegen die stvo verstößt.


    Ich selber musste das lernen, als ich mir vor 4 jahren ein 60/40 fahrwerk hab eintragen lassen ( tüv prüfer meinte alles ok, war damals schon gebrauchtes fahrwerk ).
    Ich hab mich gefreut und bin jahrelang damit rumgefahren.


    Letztes jahr hat mich dann die Polizei aufgehalten und gemeint meine lichtaustrittskante wäre zu niedrig, und anhand der originaldaten ist mein cabrio auch exakt 6cm tiefer als serie ( fahrwerk hat sich also nicht gesetzt => genauso wie zum eintragungszeitpunkt )


    Ich hab mich natürlich beschwert wieso das dann legal eingetragen wurde etc.


    Dann hat mir del freundliche Polizist erstmal untersetellt ich hätte für die eintragung andere scheinwerfer verbaut gehabt.......


    Und das ende vom lied:


    90€ strafe und 1 Punkt wegen zu tiefer lichtaustrittskante.



    => Wenns hart auf hart kommt bringt einem der Tüv gar nichts, also am besten immer selber schaluch machen was geht und was nicht, und das in der STVO.

  • #15

    ClearFist, wenn es nach verfolgbar ist und es nachweislich ein baugleiches Fahrzeug ist, steht dem nichts entgegen.


    Ich bezweifel das man so in die Materie geht, bzw ausser wenn wirklich Tote zu beklagen gibt, durch diese Fremdeinwirkung.


    Problem ist ja auch, was bei der Eintragung baulich ok ist, muss ja nicht nach Monaten noch so sein. Bei grade solchen alten Autos, sind die Karossen ziemlich weich oder billigfahrwerke setzen sich. Oder noch schlimmer, man baut noch andere Nockenwellen etc an den Motor.


    Hierbei gibt es keine grünen Faden, zumal momentan ehh zwei Kataloge auf einander prallen, die deutschen Vorschriften und die aus Brüssel.


    Warum der Halter/Fahrer dafür zuständig ist, ganz einfach weil er in der Pflicht steht für den ordnungsgemässen Zustand zu sorgen, somit stht man immer unter General verdacht. Tieferlegung zum Beispiel, die kann man ja für paar Euros nach pressen lassen, zum Beispiel.


    Zu dem sind die Tüvprüfer quasi unantastbar, man muss ihnen wirklich grobe Fahrlässigkeit nachweisen, dieses ist aber nur zeitlich bedingt möglich, weil was Monate nach der Eintragung ist und passiert ist, weiss kein Mensch. Aber klar zum Beispiel c20let mit 236er Bremse kann nicht sein.^^ Aber als Laie würde man es glauben.

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    Mammuttreffen

  • #16

    Tja Waffel selber schuld, da geht man gegen an, das geben die ab.Nur weil ein sheriff meint das ist so ist es nicht so. Meiner schwägerins bruder fährt ein Polo 3 coupe. 7x13 mit 175 50 13 und dann 80 er fahrwerk. Der ist echt sau tier und er hat es hier normal eintragen lassen. Die verkehrskasperei hielt ihm dann an und es gab ärger. Die sache ging vor gericht und die kasperei gab es ab. Der prüver war da und sagte wollen sie meine autorität als ingeneur in frage stellen? Der richter sagte ok wenn er sagt das ist so ok dann ist es so da es auch keine gesetzeslage gibt wegen bodenfreiheit nur ne empfehlung von 8cm.


    Und wegen den scheinwerfern dann ist jeder tigra der werksmässig 35mm h&r federn drinne hat illegal unterwegs, ich schmeiss mich weg. Die sollen sich mal um wichtige sachen kümmern und nicht stänkern wenn was im schein steht.

    Der bessere GTI heisst GSI

  • #17

    SO steht es in der STVZO so wie alle Mindesthöhen von Rückleuchten, Bremslichter und Nebelleuchten.


    Wer darunter will muss durch ein Zusatzgutachten die verkehrstauglichkeit nachweisen, wie sonst könnten die ganzen italienischen Flachflundern hier rum fahren.

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    Mammuttreffen

  • #18

    Ich hatte hier grad nen riesen Text stehen, aber da die Mentalität sowieso immer nur noch ums Ankacken und Regelzitieren von den halbwissenden Klugschnauzen ist (so wie in mittlerweile fast jedem Forum) spare ich mir aufklärende Worte und sage einfach nur noch in provokanter, aber keinesfalls in persönlich beleidigender Weise:


    "Bleibt so wie ihr seid und macht weiterhin was alle sagen, plappert nach, was alle reden und benutzt das Hirn weiterhin als Kopfbeschwerer!"


    Ich finde es nur ironisch, dass sich immer mehr Menschen so benehmen als wären sie in der "Horch- und Guckgesellschaft" ...


    MFG!

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    oh nein, http://www.turboastra.de war schneller


    mein EBAY >>>>

  • #19

    tja, wie gesagt gibt keine klaren regeln und gewinnen tut sowieso der mit dem besseren anwalt.
    ist halt leider immer auslegungssache.
    am besten man fährt nur serienautos und lässt diese nur in der vertragswerkstatt reparieren!
    oder man fährt mit den öffentlichen ^^

    Kraft kommt von Kraftstoff! :bier:

  • #20

    Sowas wenn ich schon wieder lese, da könnt ich schon wieder kot...,
    is doch wohl nicht euer Ernst.
    Bin wahrscheinlich einer der wenigen, der nen CLET bei einer ganz normalen TÜV Stelle hat eintragen lassen.
    Für was brauch ich z.B. ein Abgasgutachten, wenn der Motor mit Getriebe aus dem Calibra übernommen ist?


    Bevor hier wieder gelabert wird, sollten sich diejenigen vielleicht erstmal meinen Thread anschaun, dann sieht man auch, dass das alles Hand und Fuß hat, inkl. 16V Verstärkungen, etc.
    Naja, wie auch immer, dann meint man´s gut und will nur mitteilen, dass es bei einem vernünftigen Umbau und einem Prüfer mit Sachverstand auch ohne irgendwelche Tuningfirmen geht, die einen als Goldesel nutzen und schon kommen solche Kommentare.


    Es ist allem Anschein nach besser, z.B. einen C20XE in nen A Corsa einzubauen und den dann mit Trommelbremse an der HA eintragen zu lassen, weil es da ja ein Gutachten gibt, als auf eine vernünftige Bremse umzubauen.


    Man man man...


    Flatliner: Geh mit dir zu 100% dacore, is echt nur noch nervig. Jeder weiß immer alles besser, hat so eine Sache selber aber noch kein einziges mal durchgezogen.

    Hubraum ist durch Nichts zu ersetzen!
    Außer durch noch mehr Ladedruck! :stinker:

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