Unfall mit Fahrerflucht

  • #21

    subba aktion. statt Unfallflucht und fahren unter alkoholeinfluss (mutmaßlich) hat der Eigentümer jetzt noch eine anzeige wegen vortäuschens einer Straftat am hals die äußerst empfindlich bestraft wird. ganz zu schweigen von Einsatz und Bergung. der hat nix mehr zu lachen.


    wenn der Fahrzeugführer grob fahrlässig handelt, indem er zum Beispiel besoffen fährt ist fraglich ob die Versicherung überhaupt zahlen muss.

    Einmal editiert, zuletzt von california87 ()

  • #24

    Kann den Forentroll mal jemand löschen. Die Werbemails gehen mir auf den Sack.

  • #26

    Das stimmt zwar gambla. Aber in so einem Ausmaß sind wir dann schon bei der Kripo so mit Fasern vom Fahrersitz nehmen und mit der Täterkleidung vergleichen etc.

  • #28


    Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass das so rechtens ist.
    Es geht ja darum, wer den Schaden verursacht. Und das war klar der Spaßvogel, der die Wagen zusammengeschoben und sich dann aus dem Staub gemacht hat.


    Meinetwegen will der Versicherer des Seat auch irgendwo ihre Kohle herbekommen, aber mit solchen Forderungen muss sie ja eben an den Verursacher herantreten. Und wenn der nicht zahlen kann oder -wie in diesem Fall- ausfällt, dann müssen die den Schaden halt ohne Erstattung übernehmen. Das ist doch deren Aufgabe... Ist doch eine Versicherung.


    Ich halte die Zahlung und damit vor allem die Erhöhung nicht für gerechtfertigt.



    Und ich hoffe wirklich, dass dieser Kerl gefunden wird und dann blechen muss...

  • #29

    Hallo nochmal...


    Da der ganze Fall ja doch recht spektakulär war, wollte ich euch nicht vorenthalten, wie der Sachverhalt nun ausgegangen ist.


    Der Vorfall:


    Jemand ist an einem Sonntag Abend ins Auto meiner Mom gefahren und abgehaun. (Astra H, über 7000€ Schaden). Ihr Auto wurde bis auf das davor stehende Auto geschoben. Dieser hatte auch einen Schaden, welchen die Versicherung meiner Mom regulieren musste (sie drohte somit 2014 in den Prozenten zu steigen, da der Verursacher noch flüchtig war) und die eigene Versicherung als Vollkaskoschaden in Vorkasse gehen musste.


    Am Donnerstag wurde das Verursacherfahrzeug, in einem zugefrorenen Tümpel entdeckt. Am Mittwoch (ein Tag zuvor) wurde das Auto als gestohlen gemeldet.


    Wie sich rausstellte war das Fahrzeug nicht gestohlen worden. Der Halter hatte den Schaden unter Alkoholeinfluss verursacht, und wollte das Auto verschwinden lassen. Verraten hat ihn der noch im Auto steckende originale SEAT-Zündschlüssel.



    Lange Rede, gar kein Sinn: Die gegnerische Versicherung hat im Dezember alle Schäden reguliert. Nun sind aber noch eine Ausfallentschädigung offen von 27 Tagen (Reperaturdauer) x 45€. Dies versucht nun die gegnerische Versicherung auf Teufel komm raus mit dem Anfordern von völlig irrelevanten Unterlagen und Schilderungen vom Dekra-Gutachter und vom Autohaus in die Länge zu ziehen.


    Alles in allem ist aber alles ohne Anwalt und weitere Kosten für meine Eltern ganz gut ausgegangen. Fehlen eben "nur" noch 1215€ Ausfallentschädigung :rollin:



    MfG


    Moritz



    Tante Edith:


    Und hier nochmal zum Nachlesen: Klick!

    Nur noch 5 Minuten Mutti! :D

    Einmal editiert, zuletzt von E-yecandy ()

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