subba aktion. statt Unfallflucht und fahren unter alkoholeinfluss (mutmaßlich) hat der Eigentümer jetzt noch eine anzeige wegen vortäuschens einer Straftat am hals die äußerst empfindlich bestraft wird. ganz zu schweigen von Einsatz und Bergung. der hat nix mehr zu lachen.
wenn der Fahrzeugführer grob fahrlässig handelt, indem er zum Beispiel besoffen fährt ist fraglich ob die Versicherung überhaupt zahlen muss.