Zulassungszahlen E Kadett

  • #181

    Auszug aus der Wikipedia:


    Bestand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Der Bestand ist laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Summe aller im ZFZR gespeicherten Kfz und Kfz-Anhänger (ausschließlich der außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge) zum angegebenen Zählzeitpunkt. In die statistische Auswertung einbezogen sind Fahrzeuge der Bundespolizeiund des Technischen Hilfswerkes (THW). Dagegen sind nicht einbezogen die Fahrzeuge der Bundeswehr sowie Fahrzeuge mit rotem bzw. Kurzzeitkennzeichen und mit Ausfuhrkennzeichen. Die Zählungen des Fahrzeugbestandes werden jeweils mit dem Stichtag des 1. Januars eines Jahres durchgeführt.[1]

    Bis zum 1. Januar 2007 beinhaltete der Bestand neben den angemeldeten Fahrzeugen auch „vorübergehende Stilllegungen“. Diese blieben 18 Monate im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert.[2] Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 1. März 2007 wurde die statistische Erfassungsmethode geändert. Sämtliche Arten von Abmeldungen, auch die „vorübergehenden Stilllegungen“, gelten seitdem als „Außerbetriebsetzungen“. In der Konsequenz enthält der Fahrzeugbestand seit dem 1. Januar 2008 lediglich den „fließenden Verkehr“ einschließlich der Saisonkennzeichen.[3]

    Opel Kadett Cabrio 1.6Edition - C16NZ - EZ:08/1992 - Saturngrau

    Opel Rekord E1 Luxus - 2.0N - EZ:11/1981 - Piniengrün

  • #182

    Frisco-2.0 deine Aussagen sind schlicht und ergreifend allesamt falsch! Ich weiss nicht woher du das "Wissen" hast, auf jeden Fall hat man dich falsch informiert - oder du hast es einfach nur falsch interpretiert.


    Nick stimmt, aber außerhalb des Zulassungszeitraumes ist ein Saisonkennzeichen eben kein "Gültiges Kennzeichen"!


    ulfste danke für deine Ausführung, da steht es ja auch genau beschrieben.


    Also zählen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraumes nicht zum "fließenden Verkehr". Fahrzeuge, die auf Roten Nummern eingetragen sind, werden ebenfalls in der Statistik nicht erfasst.


    Hier auch noch einmal ein Link, wo die Thematik auch für Laien verständlich erklärt wird:


    https://kostenblick.de/was-kos…d_gesetzliche_Richtlinien

  • #183

    Wettringer: Du solltest dir deine zitierte Quelle einmal genauer durchlesen! Ich bitte dich darum, bevor dein Ton noch ungehaltener wird.

    Du kannst jetzt gerne böse oder sauer sein, aber du bist halt nicht in der Lage den Gesetzestext richtig zu lesen und zu deuten.


    Es steht in der FZV keinerlei Hinweis darauf, dass ein Fahrzeug mit Sonderkennzeichen nach Paragraph 9 Absatz 3 außerhalb der Saison als abgemeldet gilt. Lediglich darf dieses Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen, nicht im öffentlichen Raum parken und die Kennzeichen gelten als nicht gültig....jedoch nicht als abgemeldet!!!


    By the way: Ich habe jemanden in der kommunalen Verwaltung, der schon für das Thema sensibilisiert ist und er erkundigt sich kommende Woche genauer bei der Kreisbehörde über diesen Umstand!

    Nach aktuellem Stand und seinem beruflichen Wissen gilt das Fahrzeug außerhalb der Saison NICHT als abgemeldet.

    Hier kam nochmals der Hinweis auf den Verwaltungsakt.


    https://www.kba.de/DE/Statisti…zeuge/fahrzeuge_node.html


    *Hier nochmal ein Auszug vom KBA, dass für die statistische erhebung ALLE zugelassenen Fahrzeuge mit zugeteiltem Kennzeichen relevant sind*


    Und um den Deckel endlich aufs Thema setzen zu können:


    https://www.kba.de/DE/Statisti…Bestand/bestand_node.html


    ERGO SIND AM 01.01. EINES JAHRES FÜR DIE STATISTIK ALLE ANGEMELDETEN/ZUGELASSENEN FAHRZEUGE RELEVANT, AUCH DIESE MUT SAISONKENNZEICHEN.


    🥳🥳🥳🥳🥳

  • #184

    Frisco-2.0 zunächst möchte ich kurz sagen, dass ich keinen ungehalten en Ton an den Tag lege. Das ist deine Interpretation.


    Aber zum Thema:


    Bei deinen Ausführungen ist nicht eindeutig beschrieben ob es sich um Saisonkennzeichen im Zulassungszeitraum oder Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraumes handelt. Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen mit Zulassungszeitraum 10 bis 03 wird sicherlich gezählt.


    Unsere Diskussion dreht sich aber doch um die Fahrzeuge, welche außerhalb des Zulassungszeitraumes liegen, z.B. 03 bis 10. Diese Fahrzeuge gelten als abgemeldet, werden also auch nicht gezählt.


    In dem von dir zitierten Paragraph 9 Absatz 3 steht ja auch beschrieben:


    Zitat: Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Absatz 4.


    Du schreibst ja selber: "...ALLE zugelassenen Fahrzeuge mit zugeteiltem Kennzeichen"


    Also ist der Deckel doch noch nicht drauf.

  • #185

    Sorry, aber du drehst dir die Sachen auch so, wie sie DIR gerade gefallen.


    Du weißt ganz genau, was und wie die Sachen gemeint sind.


    LIES BITTE NOCHMALS DEN PARAGRAPHEN GANZ GENAU!

    Allein dein Paragraph 10 Absatz 4 hat nur was zu tun mit Fahrten zur Abmeldung, Zulassung oder sonstigem Kram zu tun.


    Paragraph 10 Absatz drei beschreibt damit ja auch nur den Umstand zur Nutzung der Saisonzulassung außerhalb der Saison für besondere Fahrten, die in Verbindung mit einer Ankündigung, Versicherung und einem Verwaltungsakt im Zwecke stehen.


    Es ist egal, ob ein kfz ganzjährig oder unterjährig angemeldet ist, in die Saison jahresübergreifend oder innerhalb eines Jahres ist.

    Das ist völlig egal!

    ALLE bedeutet auch ALLE!

    So, wie es auch das KBA selbst sagt: ALLE!!!


    DEFINITIV ist ein Fahrzeug mit Saisonzulassung NICHT abgemeldet, wenn es sich außerhalb seiner Saison befindet.

    Es ist angemeldet mit Beschränkung der Fahrerlaubnis in einem Monatsbereich von/bis.

    Punkt!

    Der Begriff "ungestempelt" ist in Bezug auf die Saison gemeint, bedeutet aber keine automatische Abmeldung, da die Stempelung nur die Absegnung der Zulassung für eine bestimmten Jahresabschnitt.


    Und zum Punkt Kennzeichen...dann müsste ich ja bei jedem Saisonbeginn mir ein neues Kennzeichen erstellen lassen, neue Papiere oder zumindest eine Gebühr für den Zeitraum zahlen, in dem mein Saison-Fahrerzeug abgemeldet ist.

    Wenigstens müssten jedes Mal bei Saison Ende die Plaketten entfernt und der Fahrzeugschein entwertet werden und bei Beginn der Saison alles neu ausgestellt und abgerechnet werden...also Schwachsinn!


    Der Verwaltungsakt ist eindeutig, stetes Kennzeichen, grundsätzlich besiegelt, Papiere bleiben die gleichen mit den gleichen Nummern der Zulassungsbescheinigungen.

    Ergo dauerhaft zugelassen!


    Wie ulfste ja bereits auch richtig zitiert hatte, werden bei normalen PKWs nur die vorübergehend angemeldeten nicht mehr zum bestand dazugezählt.

    Alle anderen Formen der Zulassung sind somit automatisch Teil der gesamten Flotte in Deutschland.

  • #186

    Frisco-2.0 Du unterstellst mir hier, dass ich einfach meinen Standpunkt durchsetzen will, aber darum geht es mir überhaupt nicht.

    Was ich aber garnicht mag, ist wenn jemand sich so wie Du in den letzten Beiträgen mir gegenüber verhält.

    Sag mal hat man dir nicht beigebracht wie man sich im Netz benimmt? Anschreien lasse ich mich nicht einmal von meiner Frau oder meinen Kindern! Also von dir erst recht nicht. Diskutiere hier mit wem du willst, mit mir nicht mehr!


    Von meiner Seite ist jetzt der Deckel drauf!

  • #187

    Das tut mir leid, wenn du das als Geschrei empfindest, da hast du was falsch interpretiert.


    Ich bin halt auf das eingegangen, was du angeführt hast und habe es dir erklärt, was der Paragraph aussagt.

    Deswegen habe ich mir extra Zeit genommen und sehr intensiv recherchiert und sogar jemanden befragt, der in der kommunalen Verwaltung arbeitet. Diese Person erkundigt sich sogar eigens danach.


    Habe ja auch nicht gesagt, dass du was durchsetzen willst, sondern es hat sich gelesen, als ob du trotz doch zahlreicher Darstellungen und Erklärungen nicht verstehen konntest oder wolltest, was man dir sagen wollte.


    Sei es auch drum!


    Zurück zum eigentlichen Thema, wenn es Recht ist!?

  • #188

    Was der Kollege meint, ist, dass das Schreiben mit Großbuchstaben online Schreien bedeutet. Es ist möglich, dass Frisco diese Informationen nicht kennt und in seiner Antwort, den Grüßen, keine schlechte Absicht hatte.

  • #189

    tag leute


    wie viel echte GSI Champion wirds wohl noch geben?


    das kba kann auch nur GSI s angeben , nach schl. nr.


    hab nen GSI Champion mit lederausstattung der ersten serie , war ab werk n c20ne ich hab dann wegen spassfaktor auf c20xe umgebaut.

  • #190

    Alle GSi nach Schlüsselnummer sind echte GSi. Denn bei einem Motorumbau bleibt die alte Schlüsselnummer der Karosse erhalten, egal welche Motor eingetragen ist.


    Gibt halt nur GSi von C18NE (100PS) bis 20XE (156PS).

    Aber der C18NZ wird auch als GSi geführt, wegen der verstärkten Front, die das 90PS-Modell auch hat...zumindest versicherungstechnisch.

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