Hab das Gutachten von Weitec für den E Kombi 40/00 gefunden.
Stehen keine besonderen Auflagen drin. Alles wie bei normalen Federn. Lichteinstellen, Rad und Bodenfreigängigkeit, etc. Einzige Ausahme, aber auch bei allen anderen Fahrwerken, die Federn dürfen nicht bei Niveu Regulierung an der HA verbaut werden.
Eintragung: Mit geänderten Fahrwerksfedern vorne Weitec Typ OPxxx in Verbindung mit serienmäßigen Federn hinten.
Hier noch ein Bild, wo ich in meinem D vorne die 40mm H&R Kadett D Federn mit natürlich D Federbeinen verbaut hatte. (hinten Serien D Kombi Federn) Ist deutlich höher und da waren noch GTE Verbreiterungen am Kotflügel, die auch noch etwas nach unten arbeiten. Oben das Bild mit den E Federn/Beinen sind die Verbreiterungen ab und die Kotflügelkanten etwas ausgestellt. Somit ist da nochmal ohne Probleme ein cm mehr Luft als mit den GTE Verbreiterungen.
Ist es nicht so, dass in dem Mattig 007 Federn Gutachten so ne GrauZone ist?
In allen CC Federn Gutachten steht drin. Für alle Kadett D ausgenommen Kombi.
Aber in dem Mattig Gutachten steht drin: Für alle Kadett D
Also die Ausnahme der Kombis wurde nicht aufgenommen / oder ggf vergessen.
Ich meine im mit den Mattig Federn liegt der Kombi hinten auch tiefer als vorn, oder irre ich mich da?