GSi 16V 156PS ohne Kat. Zulassung mit H-Kennzeichen?

  • #21

    Ja der Trick mit Pin 20 auf Masse sollte weitestgehend bekannt sein. ;)

    Der Kat-Ersatz-Auspuff ist aber auch nicht durchgehend frei, der hat innen so eine Art Kreuzförmiger Verengung sieht aus wie ein "+" Zeichen.

    Aber ich denke das wird offtopic jetzt. Hier geht es ja nicht um die lächerlichen 6PS oder 5NM mehr ..

    Das spielt wirklich kaum eine Rolle und macht sich in der Praxis nicht bemerkbar. Ansonsten freue ich mich über jeden Kadett bzw. Oldtimer den ich auf den Straßen sehen kann. Ich bin selber bin da sowieso ziemlich Markenoffen.

  • #22

    Danke Euch für das Feedback. Die 6 PS sind mir ziemlich egal, aber ich möchte es so lassen. Sollte mit H-Kennzeichen ja bezahlbar sein. Mein Vater hatte in den 80ern 2 GSi. Leider hatte ich damals noch nicht den Führerschein. Aber bald werde ich das Baby haben ...

  • #23

    Moin.



    Das würde ja auch erklären, warum die Teilenummern der Steuergeräte für das Modell mit Katalysator und ohne Katalysator identisch sind.




    Interessant für meinen Kadett, da hier der originale Katalysator defekt ist.

    Ich habe zwar Ersatz liegen, allerdings überlege ich mir da gerade ernsthaft, den ganz wegzulassen, da ich sowieso das Auto nie anmelden werde, also höchstens mit roten Kennzeichen bewegen werden.


    Wenn ich an meinen ersten 16V denke, der ja ein 20XE ohne Kat war, boah, verlockend.

    Der war halt einfach ein gutes Stück spritziger, der Unterschied zu meinen beiden anderen mit Kat war schon sehr deutlich zu merken.

    Klar, war ein 3-Türer ohne alles, hatte also noch mal deutlichen Gewichtsvorteil ohne Servo, ABS usw., aber das kickt gerade im Kopf, mmhhh.

  • #24

    Da bin ich gespannt, was die Zulassungsstelle dazu sagt, wenn es darum geht den Kat austragen zu lassen. Hier in NRW wird eine Verschlechterung des Abgasschlüssels kategorisch abgelehnt.


    Einem Freund von mir wurde nach über 23 Jahren nun sein rotes Kennzeichen von seinem VW Buggy abgenommen. Der hatte vor zwei Wochen Post von der Zulassungsstelle im Briefkasten und sollte innerhalb von 5 Tagen alle geforderten Dokumente zu den erfolgten Umbauten und ein aktuelles Wertgutachten vorlegen, was er natürlich schon allein aufgrund der Kürze der Zeit und der Termine für Gutachter gar nicht leisten konnte.

    Also war er bei der Zulassungsstelle um anzufragen was man machen könnte; Antwort, nichts, die einzige Möglichkeit einer Ordnungswidrigkeit zu entgehen, wäre eine Abmeldung des Fahrzeuges sowie die damit einhergehende Einziehung des roten Kennzeichens...


    Dass bestätigt mal wieder die Willkür der Behörden am längeren Hebel.

    Das Fahrzeug war seit 1998 durchgehend auf Ihn zugelassen und und hatte in der Zeit nie einen TÜV gesehen. Warum man nun auf einmal die Dokumente in so kurzer Frist sehen wollte, ist Ihm vollkommen schleierhaft; besonders da das Fahrzeug seit 8 Jahren nicht mehr bewegt wurde und auch nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat.

  • #25

    Ich meine das kommt auf das Zulassungsdatum an. So bis ca. Mitte der 90er ging das noch mit der zurückstufung.

    Soll heißen: Wer z.B. einen 16V Ecotec (X20EXEV) hatte konnte sich noch den alten C20XE eintragen lassen.

    Ab Mitte der 90er hat der Gesetzgeber dem einen Riegel vorgeschoben, so das eine Rückstufung nicht mehr möglich war.

    Die Krux speziell bei diesem Auto könnte es werden da es in DE den 16V offiziell nur in der Kat Version gab. Die Nicht-Kat Versionen waren soweit ich weiß nie für den deutschen Markt vorgesehen. Das könnte (möglicherweise) tatsächlich zu Problemen führen ..

    Ansonsten in Spanien anmelden und hier fahren ..


    Strahli

    Er muss seinen Kat ja auch nicht austragen lassen, das wäre nur der Fall wenn da vorher mal einer drin war. Hier handelt es sich um eine Auslandsversion welche schon ohne Kat ab Werk ausgeliefert wurde. Deswegen glaube ich persönlich nicht das es bei der Anmeldung Probleme geben sollte. Sicher Wissen tue ich es aber nicht ..

    2 Mal editiert, zuletzt von ViSa ()

  • #26

    In Bezug auf meinen Kadett wird es unerheblich sein, weil er keine steuerrechtliche Zulassung bekommen wird.


    Heißt, weder eine reguläre Anmeldung noch über ein H-Kennzeichen.

    Wenn ich ihn fahre, dann mit roten Kennzeichen und hier wird das Fahrzeug ausschließlich für technische Prüf- und Einstellungsfahrten bewegt.

    Heißt, völlig unrelevant, ob eine Abgasreinigungsanlage verbaut oder nicht verbaut ist, sofern...

    ..das Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand ist.


    Wenn ich unbedingt meinen Kadett (falls ich es in diesem Leben noch schaffe, ihn fertig zu stellen ;( ) auf ein Treffen o.ä. mitbringen will, dann lade ich ihn auf den Autotransporter.



    Zur Aussage, das es den GSI 16V nur mit Katalysator für den deutschen Markt gab, muß ich wiedersprechen.

    Mein erster 16V war mit deutschen Fahrzeugpapieren ausgestattet und, der erste Halter hatte seinen Wohnsitz in Deutschland und den GSI bei einem deutschen Opel-Händler bestellt.

    Damit dürfte in Bezug auf diesen Punkt eine deutsche Zulassungsstelle einer Erteilung eines amtlichen Kennzeichens nicht wiedersprechen, auch wenn so eine Typschlüsselnummer vielleicht nur zehn- oder zwanzig mal beim KBA aufgetaucht ist.

    Zudem ist das ganze bei einem H-Kennzeichen noch unproblematischer, da hier der Aspekt der Erhaltung von technischem Kulturgut im Vordergrund steht.

  • #27

    Welches EZ war dein erster Kadett? 1988-89 könnte das evtl. noch möglich gewesen sein.

    1990-91 aber nicht mehr, ich glaube ab da mussten damalige Neufahrzeuge schon einen Kat haben.

  • #28

    Müßte irgendwie Anfang / Mitte 1988 gewesen sein, ich hab leider keinerlei Unterlagen mehr vom Auto.

  • #29

    ViSa

    Dass ist mir bekannt, ich bin in den 90´ern selber Kadett D 13S mit U-Kat und auch Kadett E GSI 20SEH ohne Kat als Spanien Import gefahren; ab Juli 1997 hat der Gesetzgeber dem Ganzen dann einen Riegel vorgeschoben.

    Ein Freund von mir fährt noch heute seinen 1995 bei Mantzel auf X20XEV umgebauten Kadett C AERO, dass Ding hat trotz damaliger EURO 2 Norm nur EURO 1 eingetragen bekommen, eine Begründung gab es seiner Zeit nicht dafür, aber das interessiert Ihn bis heute nicht... das Ding ist mit dem Motor eine Höllenmaschine und der Tacho ist nicht ausreichend.


    Mein Hinweis war auch an @Meenzer gerichtet, da sein GSI Projekt ja bereits mit einem werksseitigen Katalysator ausgeliefert wurde.


    Ich habe nämlich selbst auch das Problem, dass ich eine aus einem meiner Kadetten stammende immer noch liegende Irmscher Doppelvergaseranlage von Solex heute nicht mehr in meinem 13S eingetragen bekomme; Begründung der TÜV Prüfer "Verschlechterung des Abgasverhaltens". Scheint aber ein NRW Problem zu sein, ein Bekannter von mir führt eine Prüfstation in Bad Tölz in Bayern, der würde sie mir eintragen.

  • #30

    Dass ist so nicht ganz korrekt, die G-Kat Pflicht ist erst 1993 gekommen; von da an durften in Deutschland keine neuen Fahrzeug mehr ohne geregelten Katalysator zugelassen werden.

    Was Du meinst ist die gesetzliche Verpflichtung der deutschen Fahrzeughersteller ab 1989 keine Neufahrzeuge mehr ohne geregelten Katalysator anbieten zu dürfen. Fahrzeuge aus dem Ausland durften mit einer Strafsteuer aber bis 1993 in Deutschland immer noch zugelassen werden.

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