Bußgeldfrage

  • #11

    Wenn ca. 140 km/h vom Tacho abgelesen wurden, wart ihr denke ich mal zwischen 30 und 35 km/h zu schnell. 3 km/h werden als Toleranz abgezogen und der Tacho zeigt ja normalerweise auch immer etwas mehr an. Zum Fahrverbot kann es nicht kommen...........Punkte gibts aber auf jeden Fall und eine Nachschulung wird fällig. In der Probezeit darf man sich ein kleineres Vergehen erlauben. Dann gibts nur Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre. Beim zweiten mal ist Nachschulung fällig. Bei größeren Vergehen bereits beim ersten mal. Es gibt für Vergehen ein Katalog A und ein Katalog B. Such mal danach.


    Nachtrag:
    Das könnte auch weiterhelfen.

  • #12

    ab 31 kmh ist aber glaub ich schon ein "grösseres" vergehen, deswegen fahr ich nur maximal 20 kmh zu schnell laut tacho (um den punkten aus dem weg zu gehen)


    mfg
    alex

    [GLOW=#4B0082]Rauche nie im Bett, denn es könnte deine Asche sein die nachher auf dem Boden liegt[/GLOW]

  • #13

    Laut Auto-Bild von letzter Woche (die hatten eine ausführliche Tabelle drin) ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h in der Probezeit ein "A-Vergehen", das also zur Probezeitverlängerung führen müsste. Wird ähnlich gewertet wie Rotlichtmissachtung, etc. Allerdings wird erst der dritte A-Verstoß mit Führerscheinentzug geahndet.
    Ich muss ja auch noch 1 1/2 Jahre aufpassen.


    Brinki

    E-Stufenheck - Denn auf die Länge kommt es an!

    Einmal editiert, zuletzt von brinki.deluxe ()

  • #14

    also weiß ja nicht mit was ner Karre ihr da unterwegs ward, aber bei nem Kaddi zB fährste, wenn er dir 140 anzeigt vielleicht ne 130
    und dann haste noch 3% abzug (bis 100km/h 3km/h und ab 100 sinds 3%)
    also haste vielleicht 125 km/h drauf gehabt
    reicht aber für nen Punkt in Flensburg und ist damit nen A Versoß - Nachschulung
    ansonsten angeben das wer anders gefahren ist - da ist er fein raus

    Einmal editiert, zuletzt von maxxl ()

  • #15

    Bin mit 160 Geblitzt worden wo nur 100 Erlaubt wahr, wahr aber mit dem Honda meiner Freundin, ich wahr auch noch in der Probezeit. Sie hat nach ca 4 Wochen ein schreiben bekommen das sie zu schnell gefahren war und sie konnte mußte aber nichts dazu aussagen, also hat sie es gelassen und nochmal 3 - 4 Wochen später hat sie ein Schreiben bekommen das sie für 4 Wochen den Lappen ab geben soll und 3 Punkte bekommen hat und ich meine es wahren 180 € Geldstraffe.

  • #16

    Hat man nicht erst mal das Recht, solch Eichprotokoll von dem Blitzdingsda anzufordern???? wenn man dies dann bekommt und es ist abgelaufen, kann man ja anzweifeln, ob die Aussage der Geschwindigkeit auf dem Photo stimmt oder nicht.


    Wer auch in den nächsten Wochen nen schickes Photo bekommen.
    In einer 60er Zone mit ca 80-85 km/h durchgebrettert. Das Photo wird auch lustig, war gerad dabei nen Hamburger zu vernichten und da hats auf einmal geblitzt :D

  • #18

    Photo wurde erst am Freitag geschossen. Müsste also in den nächsten 2-3 Wochen mit der dazugehörigen Rechnung :D :D eintreffen.
    Werd es dann mal durch den Scanner jagen und zur allgemeinen Belustigung hier ins Forum stellen.

  • #19


    Das Recht zur Einsichtnahme in die Messprotokolle und den letzten Abnahmebericht hat leider nur ein Anwalt, nicht der Beschuldigte selbst.


  • #20

    Da dein Freund gefahren ist, sein Vater aber als Halter des Wagens angeschrieben wird und er beschuldigt wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen zu haben, kann dieser Einspruch erheben, wegen formalen Mängeln, da er ja nicht gefahren ist und nicht die abgebildete Person. Diesen Einspruch stellt man dann kurz vor der Fälligkeit des genannten Betrages und dann hofft man, dass drei Monate vergehen, so dass die einem nix mehr anhaben können.
    Falls erst einmal ein Anhörungsbogen kommt, den auch unvollständig ausfüllen, damit die Zeit langsam verstreicht...

    Kalle J , der Zuverlässige

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