hallo zäme.
oh man, ihr wisst ja gar nicht wie schön ihr es in DE habt..!
Bei so Umbauten müssen ja streng rechtlich
nicht nur technische Aspekte berücksicht werden, sodern auch andere Gesetze
-Herstellergarantien
-Lärm und Abgasgrenzwerte
wegen der Front :
So wie ich das ganze sehe ,
hat Opel die tiefe Kühlertraverse ,,nur,, wegen dem wichtigen Ansauggeräuschdämpfer der rechts neben dem Kühler verbaut ist, nach unten versetzt. damit der deswegen schmäleren 16V Kühler wieder genügend Fläche hat..
ebenso beim C18NZ , den de hat auch sehr ,,laute,, Ansaug Geräusche 
Die Geräusche müssen wenn alles Legal sein soll eigentlich auch bei einem Umbau genau so eingehalten werden ..
Bei mir in der Schweiz werden für so ein Umbau von der Motorfahrzeug-Kontrolle (TÜV) die ganze einträgt , die nach dem EZ Datum geltenden Gesetzen, von einer anerkannten Prüfstelle, durchfahrts Lärm Messungen verlangt bzw. je nach Motorumbau sogar die Abgasmengen messung verlangt, wenn diese nicht von dem Hersteller gaanz genau in einem Gutachten auflistet ist (Umrüstkatalog) ,welche Bauteile dazz umgebaut werden müssen , dass das umgebaute Fzg. die Werte vom Spender Fzg. die geltenden Gesetze einhält!
Die A-Säulenversteifungen sehe ich als seehr wichtig, weil der Bereich sonst eher schwach konstruiert wurde..
(hatte letztens in dem Bereich Bleche ersetzt, und wenn da ein ,,Loch,, ist , schwabelt der ganze Vorderbau extrem)
zusätzlich zum ,,Umbaukit,, gehören die Querlenker verstärkungs abdeckblecke bei der vorderen Aufnahme des Querlenkers
viel Erfolg
Gruess Roli