Ich Grätsche hier auch mal in das Thema rein, da ich mit meinem E Komplettumbau auch ein H habe und ich mich viel damit beschäftigen musste.
Thema Fahrwerk war so geregelt:
-10 Jahre nach Erstzulassung möglich gewesen
-ähnliches Fahrwerk da es viele Hersteller nicht mehr gibt, dazu gehören auch Tiefer- und Höherlegungen
Nicht erlaubt sind:
-Gewindefahrwerke
-Airride
Hier mal auch ein Link dazu:
Da kann man sich auch verschiedene Rubriken heraus suchen.
Letztendlich muss dein Prüfer dies absegnen und das machen nicht alle Prüfer, obwohl es machbar wäre.
Und ob die Bestimmungen noch genau so sind wie im Link kann ich dir nicht sagen, aber ich würde darauf mal hinweisen.
Hoffe es hilft dir oder auch anderen.